Sitzung: 16.09.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B 10/0385
Beschluss
Der Entwurf zum
städtebaulichen Entwicklungskonzept (Anlage 2) für das Fördergebiet
„Schmuggelstieg“ in der Fassung vom 01.09.2010 werden gebilligt. Auf dieser
Grundlage ist die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf des
städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet „Schmuggelstieg“
sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:
§
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: 11/1993
§
Biotop- und
Nutzungskartierung Stand: 22.03.2005
§
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
§
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
§
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
§
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
§
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
2000/03/04/05
§
Orientierende
Luftschadstoffmessungen
an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
§
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
§
Klimaschutzorientiertes
Energiekonzept für den
Gebäudesektor in Norderstedt Stand: 11/2009
§
Fachbeitrag zum
Artenschutz Stand: 03.08.2010
§
Gutachten über
den Zustand des Baumbestands
Parkanlage Schmuggelstieg Stand: 10.08.2010
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
einstimmig beschlossen.