Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

a)     Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird die 4. Änderung des FNP 2020 vom 23.02.2011 „Garstedter Dreieck West“, Gebiet: östlich „Am Knick“, südlich „Buschweg“ beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Die Entwicklung attraktiver Wohnbauflächen, die auch Angebote für soziale Einrichtungen ermöglicht

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend      

 

b)     Auf die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet.

 

c)     Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 4. Änderung des FNP 2020 vom 23.03.2011 und die Begründung vom 23.03.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und eine Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.