Sitzung: 07.04.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 11/0097
Beschluss:
a)
Gem. § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB wird die 4. Änderung des FNP 2020 vom 23.02.2011 „Garstedter
Dreieck West“, Gebiet: östlich „Am Knick“, südlich „Buschweg“ beschlossen.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Die Entwicklung attraktiver Wohnbauflächen, die auch Angebote für soziale Einrichtungen ermöglicht
Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/ folgende Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend
b)
Auf die
Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung wird gemäß § 3
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB verzichtet.
c)
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Entwurf der 4. Änderung des FNP 2020 vom 23.03.2011 und
die Begründung vom 23.03.2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
eine Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.