Sitzung: 04.05.2011 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 11/0119
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dass in Anlehnung an den Beschluss
des Kreistages des Kreises Segeberg vom 03.03.2011 zur „Satzung des Kreises
Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung“
für die Beförderung der auswärtigen Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis
Segeberg, die eine allgemeinbildende Schule in Norderstedt besuchen, bezüglich
der Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2011 folgende Eckpunkte gelten:
1.
Von den Kosten der Schülerbeförderung im Linienverkehr wird von den Eltern, den
Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen
Schüler pro Schülerin bzw. Schüler ein Eigenanteil abgesetzt.
2.
Der als Eigenanteil abzusetzende Betrag beträgt 30% des Preises, der für eine
Monatskarte für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des öffentlichen
Personennahverkehrs nach dem jeweils geltenden Tarif aufzuwenden ist.
3.
Die Eigenbeteiligung ist auf volle 10 Cent EURO abzurunden.
4.
Die Eigenbeteiligung reduziert sich für das 2. und die folgenden
schulpflichtigen Kinder auf die Hälfte des abzusetzenden Eigenanteils nach Abs.
2.
5.
Der Eigenanteil wird als Jahresbetrag zu Beginn des jeweiligen Schuljahres –
spätestens jedoch bis zum 01.09. eines Jahres und erstmals zum 01.11.2011 –
erhoben.
6.
Für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte wird in Anlehnung an die Regelung für
die Norderstedter Schülerinnen und Schüler und in Fortsetzung der bisherigen
Regelung für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler auch weiterhin ein Betrag
in Höhe von 5,10 € erhoben.
Abstimmung:
Mit 11 Ja-Stimmen bei 1
Nein-Stimme und 1 Enthaltung beschlossen