Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dass in Anlehnung an den Beschluss des Kreistages des Kreises Segeberg vom 03.03.2011 zur „Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung“ für die Beförderung der auswärtigen Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende Schule in Norderstedt besuchen, bezüglich der Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2011 folgende Eckpunkte gelten:

 

1. Von den Kosten der Schülerbeförderung im Linienverkehr wird von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler pro Schülerin bzw. Schüler ein Eigenanteil abgesetzt.

 

2. Der als Eigenanteil abzusetzende Betrag beträgt 30% des Preises, der für eine Monatskarte für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem jeweils geltenden Tarif aufzuwenden ist.

 

3. Die Eigenbeteiligung ist auf volle 10 Cent EURO abzurunden.

 

4. Die Eigenbeteiligung reduziert sich für das 2. und die folgenden schulpflichtigen Kinder auf die Hälfte des abzusetzenden Eigenanteils nach Abs. 2.

 

5. Der Eigenanteil wird als Jahresbetrag zu Beginn des jeweiligen Schuljahres – spätestens jedoch bis zum 01.09. eines Jahres und erstmals zum 01.11.2011 – erhoben.

 

6. Für die Ausstellung einer Ersatzfahrkarte wird in Anlehnung an die Regelung für die Norderstedter Schülerinnen und Schüler und in Fortsetzung der bisherigen Regelung für die auswärtigen Schülerinnen und Schüler auch weiterhin ein Betrag in Höhe von 5,10 € erhoben.

 

 

   

 


Abstimmung:

 

Mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung beschlossen