Sitzung: 17.05.2011 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 10
Vorlage: B 11/0121/1
Beschluss
a)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem.§ 4 Abs.2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 dieser
Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr vom 15.03.2011 (Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt,
teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 15.03.2011
(Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/
Anregungen Privater (Anlage 4 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen
im Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 08.04.2011
(Anlage 5 dieser Vorlage ).
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/ Anregungen der Privaten wird auf die Ausführungen des
Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 08.04.2011
(Anlage 5 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein[1]
beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 280 Norderstedt "Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig
Buschweg / zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7)
in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.03.2011, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 08.04.2011 ( Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung gesamt:
Bei 38 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.