Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 10

Beschluss

a)     Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs.2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 15.03.2011 (Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 15.03.2011 (Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)    Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/ Anregungen Privater (Anlage 4 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 08.04.2011 (Anlage 5 dieser Vorlage ).

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/ Anregungen  der Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 08.04.2011 (Anlage 5 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

c)     Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein[1] beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt "Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig Buschweg / zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.03.2011, als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 08.04.2011 ( Anlage 8) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 



[1] die farbige Hinterlegung dient der Aufmerksamkeit, ggf. ist dieser Text anzupassen


Abstimmung gesamt:

 

Bei 38 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.