Sitzung: 16.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0184
Beschluss:
a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 2) und der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (Anlage 3) zur Kenntnis.
b)
Der Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum Stadtwerke", Gebiet: Westlich
Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Buchenweg, südlich Heidbergstraße
Teil A – Planzeichnung (Anlage 5) und Teil B – Text (Anlage 6) in der
Fassung vom 31.05.2011 wird beschlossen.
Dabei ist die südliche Baugrenze
einschließlich der festgesetzten Nutzungsart soweit nach Norden zu verschieben,
dass eine private Grünfläche diagonal von der Süd-Ost-Ecke des
Blockheizkraftwerkes bis zur nördlichen Ecke des schon in der Planzeichnung
vorhandenen öffentlichen Grünstreifens zusätzlich entsteht.
Die Begründung in der Fassung vom 31.05.2011 (Anlage 7) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum Stadtwerke" -, sowie die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
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bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:1992-2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten
Stand:
2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt
Stand:
2007
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Baugrundgutachten mit Grundwassergutachten Stand:
2011
·
Anlagenbezogenes Lärmgutachten Stand 2011
·
Grünordnerischer Fachbeitrag Stand: 2011
·
Faunistische Potentialabschätzung Stand: 2011
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zum Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.