Beschluss:

 

a)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 2) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 3) zur Kenntnis.

b)    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum Stadt­werke", Gebiet: Westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Buchenweg, südlich Heidbergstraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 5) und Teil B – Text (Anlage 6) in der Fassung vom 31.05.2011 wird beschlossen.

Dabei ist die südliche Baugrenze einschließlich der festgesetzten Nutzungsart soweit nach Norden zu verschieben, dass eine private Grünfläche diagonal von der Süd-Ost-Ecke des Blockheizkraftwerkes bis zur nördlichen Ecke des schon in der Planzeichnung vorhandenen öffentlichen Grünstreifens zusätzlich entsteht.

Die Begründung in der Fassung vom 31.05.2011 (Anlage 7) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum Stadtwerke" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                               Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt   Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                                   Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht           Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                         Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                               Stand:1992-2007

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
                                                                                                              Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt
                                                                                                              Stand: 2007

·         Baugrundgutachten mit Grundwassergutachten                                 Stand: 2011

·         Anlagenbezogenes Lärmgutachten                                                     Stand 2011

·         Grünordnerischer Fachbeitrag                                                             Stand: 2011

·         Faunistische Potentialabschätzung                                                      Stand: 2011

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.