Sitzung: 16.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0104
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 236
"Müllerstraße-Ost", Gebiet: Südlich Glashütter Damm / Zwischen
Müllerstraße im Westen und Zufahrt Grundschule im Osten beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 14.03.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung
in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erschließung der
Bauflächen über die Müllerstraße
- Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser,
Doppelhäuser und einen
kleinen Anteil an Reihenhäusern - Festsetzung von
Maßnahmen zum Schutz des Großbaumbestandes
.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Ein
verbindliches innovatives Energiekonzept, wie unter 2.3 der textlichen
Erläuterungen in Anlage 5 beschrieben,
ist als Bestandteil des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen. Die
Schaffung von Planungsrecht wird von der Vorlage eines derartigen Konzeptes
abhängig gemacht.
Vom Investor sind die Kosten für die
Wiederherstellung der Müllerstraße im Abschnitt westlich des Baugebietes zu
übernehmen.
b) Gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 236 "Müllerstraße-Ost", Gebiet: Südlich Glashütter Damm /
Zwischen Müllerstraße im Westen und Zufahrt Grundschule im Osten die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom
13.05.2011 (Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
In
der frühzeitigen Beteiligung sollen auch die Varianten 1 b und 3 der
Erschließung vorgestellt werden.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3.1, 4, 6-9, und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.