Sitzung: 16.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0147
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 173 Ost, Norderstedt, „Kindertagesstätte
an der Moorbek“, Gebiet: östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der Moorbek/nordwestlich
des Moorbekparkes – Planzeichnung (Anlage 5) und Teil B-Text (Anlage 6) in der
Fassung vom 16.06.2011 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 16.06.2011 (Anlage 7) wird gebilligt.
Die
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 173 Ost, Gebiet: ehemalige Fensterfabrik
östlich Friedrichsgaber Weg, westlich und nördlich der Moorbek (Anlage 2) und B
173 West, Gebiet: südlich Rantzauer Forstweg (Anlage 3) werden im überplanten
Bereich aufgehoben.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 173 Ost, Norderstedt, 2. Änderung
und Ergänzung „Kindertagesstätte an der Moorbek“, sowie die Begründung und
folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
Bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen |
|
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt |
Stand:
November 1993 |
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt |
Stand:
Dezember 2007 |
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/IST-Analyse 2005 Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung |
Stand:
2005 |
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht |
Stand:
Dezember 2007 |
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten |
Stand:
2000 |
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne |
Stand:
1992/93/95/98/ 99/00/03/04/05 |
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten |
Stand:
2005 |
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte
Norderstedts |
Stand:
2007 |
·
Lärmtechnische Untersuchung zum B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung |
Stand:
01.03.2011 |
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung |
Stand:
2010/2011 |
·
Artenschutzrechtliche Prüfung zum B 173 Ost, 2. Änderung und
Ergänzung |
Stand:
2011 |
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Bewertung des Baumbestandes im B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung |
Stand:
2010/2011 |
·
Stellungnahme Kreis Segeberg zu Altlasten und
Altlastenverdachtsflächen im B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung |
Stand:
31.03.2010 |
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 Gemeindeordnung (GO) waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.