Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 173 Ost, Norderstedt, „Kindertagesstätte an der Moorbek“, Gebiet: östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der Moorbek/nordwestlich des Moorbekparkes – Planzeichnung (Anlage 5) und Teil B-Text (Anlage 6) in der Fassung vom 16.06.2011 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 16.06.2011 (Anlage 7) wird gebilligt.

 

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 173 Ost, Gebiet: ehemalige Fensterfabrik östlich Friedrichsgaber Weg, westlich und nördlich der Moorbek (Anlage 2) und B 173 West, Gebiet: südlich Rantzauer Forstweg (Anlage 3) werden im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 173 Ost, Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung „Kindertagesstätte an der Moorbek“, sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

 

·         Bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt

Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt

Stand: Dezember 2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/IST-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung

Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht

Stand: Dezember 2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten

Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne

Stand: 1992/93/95/98/

99/00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten

Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedts

Stand: 2007

·         Lärmtechnische Untersuchung zum B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung

Stand: 01.03.2011

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung

Stand: 2010/2011

·         Artenschutzrechtliche Prüfung zum B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung

Stand: 2011

·         Bewertung des Baumbestandes im B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung

Stand: 2010/2011

·         Stellungnahme Kreis Segeberg zu Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im B 173 Ost, 2. Änderung und Ergänzung

Stand: 31.03.2010

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung (GO) waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.