Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norder­stedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße", Gebiet: westlich Lawaetzstraße, nördlich planfestgestellter Oadby-and-Wigston-Straße, südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße, östlich des Forstes Rantzau beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 23.05.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-  Anpassung der Gewerbegebietsausweisungen an geänderte Nutzungsansprüche

-   Umnutzung einer bisher als Wasserwerk festgesetzten Fläche als Gewerbegebiet

-  Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten

-  Umnutzung eines bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereichs als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Wasserwerk

-  Festsetzung einer Eingrünung der Gewerbe- und Versorgungsflächen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.