Sitzung: 16.06.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 11/0206
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet
westlich der Lawaetzstraße", Gebiet: westlich Lawaetzstraße, nördlich
planfestgestellter Oadby-and-Wigston-Straße, südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße,
östlich des Forstes Rantzau beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 23.05.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung
in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Anpassung
der Gewerbegebietsausweisungen an geänderte Nutzungsansprüche
-
Umnutzung einer bisher als Wasserwerk
festgesetzten Fläche als Gewerbegebiet
-
Festsetzung
von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zum Gewerbelärm, um die Verträglichkeit
mit der benachbarten Wohnbebauung zu gewährleisten
-
Umnutzung
eines bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereichs als Fläche für Versorgungsanlagen
mit der Zweckbestimmung Wasserwerk
-
Festsetzung
einer Eingrünung der Gewerbe- und Versorgungsflächen
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.