Sitzung: 23.06.2011 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: M 11/0248
19.46 Uhr - Frau Siebert verlässt die Sitzung
Herr Struckmann berichtet:
Auf
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2011 bat Frau Hahn noch vor der
Sommerpause um Behandlung des Tagesordnungspunktes „Jugendgerichtshilfe“ (TOP
7.2).
Auf
derselben Sitzung hat der Fachbereich „Organisation“ die Ergebnisse der
Organisationsuntersuchung zum Jugendamt vorgestellt. Darin wurde ein Bedarf von
1,13 Stellen zur optimierten Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
festgestellt. Zu dieser optimierten Wahrnehmung der Aufgaben gehört u. a.:
-
die Beteiligung
an Gerichtsverfahren (Gespräche mit Jugendlichen, deren Eltern, ggf. weiteren
Personen aus dem Umfeld des Jugendlichen, Fertigen von Berichten für Jugendstaatsanwaltschaft
und Jugendgericht, Teilnahme an Verhandlungen)
-
Nachbetreuung,
Überwachung der Einhaltung von Urteilen/Beschlüssen des Jugendgerichtes
-
Hilfe zur
Wiedereingliederung nach Haftstrafen bzw. zur Vermeidung von weiteren
Straftaten
-
Werbung und
Unterstützung von Einsatzstellen für Arbeitsauflagen und Vermittlung von
Jugendlichen in Arbeitsstellen
-
Durchführung von
Täter-/Opferausgleich
-
Durchführung von
Betreuungsweisungen.
Die
Aufgaben werden durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen
Sozialen Dienstes wahrgenommen; die dafür bereit gestellten Stellen sind dafür
ausreichend.
Eine
Auslagerung von dieser Kernaufgabe wird nicht weiter verfolgt, da sich u. a.
ein ganzheitlicher Ansatz mit den sonstigen Aufgaben des ASD hier bewährt hat.
Kooperation,
insbesondere mit freien Jugendhilfeträgern, erfolgt bei Einzelaufgaben, z. B.:
-
Pädagogische
Betreuung von Arbeitsauflagen (durch Lichtblick und Jugendarbeit Harksheide)
-
Sozialer
Trainingskurs (durch ATS Kohfurt)
-
Täter-/Opferausgleich
(mit Lichtblick)
-
Projekte des
Kriminalpräventiven Rates
Die
Jugendrichterin, Frau Dr. Naumann, sowie der Jugendstaatsanwalt, Herr Dr.
Sievers, bestätigen den Eindruck der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jugendamtes, dass sich die Zusammenarbeit positiv entwickelt hat. So werden
insbesondere auch bei kürzeren Fristen regelmäßig Berichte für die
Hauptverhandlungen durch das Jugendamt gefertigt. Die Berichte enthalten neben
Darstellung von Lebensverhältnissen und Entwicklungsprognosen insbesondere, wie
gewünscht, Stellungnahmen zu den Tatvorwürfen. Im Falle einer Ladung sind Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Jugendamtes in der Hauptverhandlung grundsätzlich anwesend.
Gewünscht
wird eine konsequent zügigere Rückmeldung über abgeleistete Arbeitsauflagen
sowie konsequentere Maßnahmen des Jugendamtes in Familien, in denen bereits die
strafunmündigen Kinder delinquentes Verhalten zeigen.
Problematisch
aus Sicht des Jugendamtes ist, dass – gemessen an den ergehenden Urteilen –
nach wie vor zu wenige Plätze für die Durchführung von Arbeitsauflagen bereit
stehen. Hierzu werden derzeit Träger, Verbände, Vereine, und Dienststellen der
Stadt angeschrieben bzw. angesprochen mit der Bitte um Bereitstellung neuer
bzw. auch weiterer Plätze. Auch hier erfolgt eine engere Abstimmung mit der Polizei.
- Die Aufgabe, dies federführend für den ASD zu übernehmen, ist zwei
Mitarbeiterinnen übertragen worden. Sie sollen insbesondere den Einsatzstellen
anschließend auch als Ansprechperson bei Fragen und Schwierigkeiten zur
Verfügung zu stehen.