19.46 Uhr - Frau Siebert verlässt die Sitzung

 

Herr Struckmann berichtet:

 

Auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2011 bat Frau Hahn noch vor der Sommerpause um Behandlung des Tagesordnungspunktes „Jugendgerichtshilfe“ (TOP 7.2).

 

Auf derselben Sitzung hat der Fachbereich „Organisation“ die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zum Jugendamt vorgestellt. Darin wurde ein Bedarf von 1,13 Stellen zur optimierten Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe festgestellt. Zu dieser optimierten Wahrnehmung der Aufgaben gehört u. a.:

-       die Beteiligung an Gerichtsverfahren (Gespräche mit Jugendlichen, deren Eltern, ggf. weiteren Personen aus dem Umfeld des Jugendlichen, Fertigen von Berichten für Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendgericht, Teilnahme an Verhandlungen)

-       Nachbetreuung, Überwachung der Einhaltung von Urteilen/Beschlüssen des Jugendgerichtes

-       Hilfe zur Wiedereingliederung nach Haftstrafen bzw. zur Vermeidung von weiteren Straftaten

-       Werbung und Unterstützung von Einsatzstellen für Arbeitsauflagen und Vermittlung von Jugendlichen in Arbeitsstellen

-       Durchführung von Täter-/Opferausgleich

-       Durchführung von Betreuungsweisungen.

 

Die Aufgaben werden durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes wahrgenommen; die dafür bereit gestellten Stellen sind dafür ausreichend.

 

Eine Auslagerung von dieser Kernaufgabe wird nicht weiter verfolgt, da sich u. a. ein ganzheitlicher Ansatz mit den sonstigen Aufgaben des ASD hier bewährt hat.

 

Kooperation, insbesondere mit freien Jugendhilfeträgern, erfolgt bei Einzelaufgaben, z. B.:

-       Pädagogische Betreuung von Arbeitsauflagen (durch Lichtblick und Jugendarbeit Harksheide)

-       Sozialer Trainingskurs (durch ATS Kohfurt)

-       Täter-/Opferausgleich (mit Lichtblick)

-       Projekte des Kriminalpräventiven Rates

 

Die Jugendrichterin, Frau Dr. Naumann, sowie der Jugendstaatsanwalt, Herr Dr. Sievers, bestätigen den Eindruck der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, dass sich die Zusammenarbeit positiv entwickelt hat. So werden insbesondere auch bei kürzeren Fristen regelmäßig Berichte für die Hauptverhandlungen durch das Jugendamt gefertigt. Die Berichte enthalten neben Darstellung von Lebensverhältnissen und Entwicklungsprognosen insbesondere, wie gewünscht, Stellungnahmen zu den Tatvorwürfen. Im Falle einer Ladung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes in der Hauptverhandlung grundsätzlich anwesend.

 

Gewünscht wird eine konsequent zügigere Rückmeldung über abgeleistete Arbeitsauflagen sowie konsequentere Maßnahmen des Jugendamtes in Familien, in denen bereits die strafunmündigen Kinder delinquentes Verhalten zeigen.

 

Problematisch aus Sicht des Jugendamtes ist, dass – gemessen an den ergehenden Urteilen – nach wie vor zu wenige Plätze für die Durchführung von Arbeitsauflagen bereit stehen. Hierzu werden derzeit Träger, Verbände, Vereine, und Dienststellen der Stadt angeschrieben bzw. angesprochen mit der Bitte um Bereitstellung neuer bzw. auch weiterer Plätze. Auch hier erfolgt eine engere Abstimmung mit der Polizei. - Die Aufgabe, dies federführend für den ASD zu übernehmen, ist zwei Mitarbeiterinnen übertragen worden. Sie sollen insbesondere den Einsatzstellen anschließend auch als Ansprechperson bei Fragen und Schwierigkeiten zur Verfügung zu stehen.