Sitzung: 01.09.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0296
Beschluss
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Behandlung der Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3
(2) und 4 (2) BauGB)
Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung
gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen:
Kreis Segeberg, die Landrätin vom 29.06.2011.
Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB gingen nicht ein.
b) Abschließender Beschluss
Aufgrund des § 5 BauGB i. V. m. § 28 GO beschließt die
Stadtvertretung die 4. Flächennutzungsplanänderung als Planzeichnung in der
Fassung vom 15.08.2011 abschließend (Anlage 2). Die textliche Begründung mit
Stand vom 15.08.2011 wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 4.
Flächennutzungsplanänderung zum FNP 2020 (2008) bei der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.