Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 290 Norderstedt  „Südlich Moorweg", Gebiet: südlich Moorweg, westlich Flurstück 53/5, Flur 5, Harksheide, nördlich Flurstücke 42/147 und 68/17, Flur 5, Harksheide, östlich der Bebauung an der Falkenbergstraße beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 10.08.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3)

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung eines Wohngebietes für Einzel- und Doppelhäuser als einzeilige Baureihe entlang des Moorweges. Darüberhinaus soll erhaltenswerter Grünbestand planungsrechtlich erhalten und gesichert werden.

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 290 Norderstedt „Südlich Moorweg“, Gebiet: südlich Moorweg, westlich Flurstück 53/5, Flur 5, HA, nördlich Flurstücke 42/147 und 68/17, Flur 5, Harksheide, östlich der Bebauung an der Falkenbergstraße (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Das städtebauliche Konzept vom 08.08.2011 (Anlage 5) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9. und 11. der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

                

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.