Sitzung: 01.09.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0302
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes,
Bebauungsplan Nr. 290 Norderstedt
„Südlich Moorweg", Gebiet: südlich Moorweg, westlich Flurstück
53/5, Flur 5, Harksheide, nördlich Flurstücke 42/147 und 68/17, Flur 5, Harksheide,
östlich der Bebauung an der Falkenbergstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in
der Planzeichnung vom 10.08.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in
Anlage 3)
Ziel des Bebauungsplanes
ist die Schaffung eines Wohngebietes für Einzel- und Doppelhäuser als
einzeilige Baureihe entlang des Moorweges. Darüberhinaus soll erhaltenswerter
Grünbestand planungsrechtlich erhalten und gesichert werden.
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Bebauungsplan Nr. 290 Norderstedt „Südlich Moorweg“, Gebiet: südlich Moorweg,
westlich Flurstück 53/5, Flur 5, HA, nördlich Flurstücke 42/147 und 68/17, Flur
5, Harksheide, östlich der Bebauung an der Falkenbergstraße (Anlage 1) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept
vom 08.08.2011 (Anlage 5) wird als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6.,
7., 8., 9. und 11. der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.