Sitzung: 06.09.2011 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 5
Vorlage: B 11/0296/1
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
a) Entscheidung über die
Behandlung der Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3
(2) und 4 (2) BauGB)
Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung
gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen:
Kreis Segeberg, die Landrätin vom 29.06.2011.
Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB gingen nicht ein.
b) Abschließender Beschluss
Aufgrund des § 5 BauGB i. V. m. § 28 GO beschließt die
Stadtvertretung die 4. Flächennutzungsplanänderung als Planzeichnung in der
Fassung vom 15.08.2011 abschließend (Anlage 2). Die textliche Begründung mit
Stand vom 15.08.2011 wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 4.
Flächennutzungsplanänderung zum FNP 2020 (2008) bei der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmung:
Bei 40 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.