Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 5

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a)    Entscheidung über die Behandlung der Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB)

 

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen:

 

Kreis Segeberg, die Landrätin vom 29.06.2011.

 

Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB gingen nicht ein.

 

b)    Abschließender Beschluss

 

Aufgrund des § 5 BauGB i. V. m. § 28 GO beschließt die Stadtvertretung die 4. Flächennutzungsplanänderung als Planzeichnung in der Fassung vom 15.08.2011 abschließend (Anlage 2). Die textliche Begründung mit Stand vom 15.08.2011 wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 4. Flächennutzungsplanänderung zum FNP 2020 (2008) bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 


Abstimmung:

 

Bei 40 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.