Sitzung: 06.09.2011 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0
Vorlage: B 11/0267/1
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
teilweise berücksichtigt
Punkt 1.4;
Punkt 2; Punkt 3;
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1.1 – 1.3 + 1.5 – 1.7; Punkt 4;
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
teilweise berücksichtigt
Punkt 1
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum Stadtwerke",
Gebiet: westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördliche Begrenzung
150 m nördlich Buchenweg, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung –
(Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung
vom 18.08.2011 als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom 18.08.2011 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.