Sitzung: 15.09.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0325
Beschluss
1.)
Die
Gewerbegebietsfläche Nr. 7 östlich der SH-Straße widerspricht sowohl
landesplanerischen Vorgaben als auch Prinzipien der regionalen Arbeitsteilung,
wonach Gemeinden im Achsenzwischenraum lediglich GE-Flächen für den örtlichen
Bedarf darstellen sollten und können. Die keineswegs integrierte städtebauliche
Lage sowie die Größe von 11 ha sprechen hingegen eindeutig für eine
überregionale Funktion und Verkehrsanbindung, wie sie Orten mit
zentralörtlicher Funktion auf der Achse vorbehalten ist.
2.)
Der
Standort der GE-Fläche Nr. 7 liegt zudem im „Regionalen Grünzug“ der
Regionalplans und widerspricht daher dem landesplanerischen Ziel, neben einer
begrenzten örtlichen Entwicklung Tangstedt u. a. als „Entwicklungsraum für Tourismus
und Erholung“ einzustufen.
3.)
Unabhängig
möglicher Details der Verkehrsanbindung der GE-Fläche 7 an die SH-Straße konterkariert
diese Gewerbegebietsdarstellung alle derzeitigen Bemühungen der Stadt
Norderstedt und des Landes zur Optimierung des Verkehrsflusses auf der
SH-Straße. Der Umbau des Knotens Ochsenzoll im Süden, der anlässlich der
Gartenschau neugeschaffene Bügel der Stormarnstraße zwischen SH-Straße und
Kreisel sowie die nördliche Verlegung der Einmündung der Poppenbütteler Straße
an die Stormarnstraße zeigen die diesbezüglich stetigen Bemühungen der Stadt
Norderstedt. Eine zusätzliche Belastung für die SH-Straße wird daher entschieden
abgelehnt.
4.)
Die
Steigerung der Leistungsfähigkeit der SH-Straße liegt zudem auch im
wohlverstandenen Interesse der Gemeinde Tangstedt. Seit Jahren wird der
vermeintlich zunehmende Durchgangsverkehr durch die Ortsteile Wilstedt und
Tangstedt auf eine mangelhafte Verkehrsabwicklung der Verkehre auf der
Entwicklungsachse
Norderstedt-Kaltenkirchen zurückgeführt. Konsequent wäre daher
stattdessen, auf eine zusätzliche, durch die Gewerbefläche 7 provozierte
Knotenbelastung auf der SH-Straße zu verzichten.
5.)
In diesem
Zusammenhang wird verwiesen auf die Stellungnahme der Stadt Norderstedt zur 9.
FNP-Änderung der Gemeinde Tangstedt (zunehmende Verkehrsbelastungen durch ein
„Sondergebiet Bauschuttaufbereitung und Kompostierung“ nördlich des Firmenstandortes
Eggers).
6.)
Die beiden
alternativ vorgesehenen Flächen Nr. 9 und 30 für „Sport und Kultur“ liegen
nicht nur im Außenbereich, sondern wie die Fläche Nr. 7, im „Regionalen
Grünzug“ des Regionalplanes. Ziel des FNP-Verfahrens muss es daher sein,
mögliche Kollisionen mit den Aussagen des Regionalplans zu vermeiden.
7.)
Die
Landesplanung wird aufgefordert zu überprüfen inwieweit eine Erhöhung der
Wohnbauflächen um ...% (von ..ha auf ... ha) noch mit den Zielen der
Landesplanung und Raumordnung zu vereinbaren ist.
Es wird vermisst, dass im
Neuerstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Tangstedt keine Lösungen
enthalten sind, den durch die zusätzlich geplanten Wohn- und Gewerbeflächen entstehenden
zusätzlichen Verkehr, auf dem Gebiet der Gemeinde Tangstedt verträglich zu
regeln.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen beschlossen.