Sitzung: 21.09.2011 Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: B 11/0343
Beschlussvorschlag
Das Fachbereichsbudget des
Betriebsamtes (bestehend aus den Produkten:
11110 Zentrale Betriebsamtsaufgaben,
53700 Abfallentsorgung, 53810 Abwasserbeseitigung, 54500 Straßenreinigung,
55300 Bestattungswesen und 57320 Bauhof) für die Jahre 2012 und 2013 sowie für
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2014 bis 2016 wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
1.1
Im
Teilergebnisplan 55300 Bestattungswesen werden die Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
2012
bisher: 2012 neu:
55300.52110 Unterhaltung der Grundstücke
und
baulichen Anlagen 104.000,00
€ 90.000,00 €
2013
bisher: 2013 neu:
s.
o. 108.500,00
€ 92.500,00 €
2014
bisher: 2014 neu:
s.
o. 130.000,00
€ 95.000,00 €
1.2 Im Teilergebnisplan 53700 Abfallentsorgung
werden die Erträge und die Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit
wie folgt geändert:
2012
bisher: 2012 neu:
53700.43810 Erträge aus dem Verkauf v. Vorräten 544.800,00 € 640.000,00 €
53700.44610 sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 422.300,00 € 367.700,00 €
53700.44621 (umsatzsteuerpfl. Leist.entgelte) 90.700,00 € 85.000,00 €
53700.52210 Unterh. d. s. unbewegl. Vermögens 9.500,00 € 3.000,00 €
53700.52310 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 57.900,00 € 172.300,00 €
53700.52410 Bewirtschaftung der Grundstücke 57.800,00 € 40.500,00 €
53700.54530 Erstattung an Zweckverbände 2.336.600,00 € 2.400.900,00 €
1.3 Im Teilfinanzplan 53810 Abwasserbeseitigung
wird die Verpflichtungsermächtigung für die Investitionstätigkeit (VE in 2012;
zahlungswirksam in 2013) wie folgt geändert:
2012
bisher: 2012 neu:
53810.78310 Auszahlungen für den Erwerb 0,00 € 126.000,00 €
von beweglichem Anlagevermögen
In den anderen Teilergebnis-
und Teilfinanzplänen ergeben sich gegenüber dem Entwurf keine Änderungen bei
den Erträgen und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen.
Die Auswirkungen aus der
Änderung des Erfolgsplans (für lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die
entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes, sowie aus der Änderung
des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge
des Erfolgsplans sind im Haushalt zu berücksichtigen.
Abstimmung zum Beschluss:
7 dafür, 0 dagegen, 6 Enthaltungen