Sitzung: 06.10.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0424
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt, 1. Änderung "Schützenwall-Süd", Gebiet: nördlich
Langenharmer Weg, südlich Stormarnstraße Teil A – Planzeichnung (Anlage
2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 26.09.2011 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 26.09.2011 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 218 Norderstedt, 1. Änderung "Schützenwall-Süd" -, sowie
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
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Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
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Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992
- 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 1. Änderung des B-Planes
Nr. 218 Norderstedt Stand:
10/2011
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.