Sitzung: 19.04.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0485
Beschluss:
a)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
·
Entscheidung über
die Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 1) werden
berücksichtigt:
1, 3 und 4
zur Kenntnis genommen:
2 und 5
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o .g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
·
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
zur Kenntnis genommen:
1, 2, 3 und 4
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die Anlage 2 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis
zu setzen.
b) Beschluss zum Rahmenkonzept
Das
Rahmenkonzept zur Ulzburger Straße, Abschnitt zwischen Rathausallee und der
Straße Harckesheyde, einschließlich Erläuterungsbericht gemäß Anlage 4 in der
Fassung vom 31.10.2011 wird gebilligt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Planung weiter zu konkretisieren
und ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Aufgrund des § 22
GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.