Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

a)    Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

·         Entscheidung über die Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 1) werden

 

berücksichtigt:

 

1, 3 und 4

 

zur Kenntnis genommen:

 

2 und 5

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o .g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

·         Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

 

zur Kenntnis genommen:

 

1, 2, 3 und 4

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die Anlage 2 dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)    Beschluss zum Rahmenkonzept

 

Das Rahmenkonzept zur Ulzburger Straße, Abschnitt zwischen Rathausallee und der Straße Harckesheyde, einschließlich Erläuterungsbericht gemäß Anlage 4 in der Fassung vom 31.10.2011 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Planung weiter zu konkretisieren und ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.