Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss

Der Ausschuss stellt die Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000,- Euro im Finanzhaushalt für die Entwurfs- und Ausführungsplanung einer zweiten Anbindung des Bebauungsplanes B 214, Gewerbegebiet Nettelkrögen Süd an die Niendorfer Straße fest.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus Zuwendungen nach GVFG-SH für den Ausbau der Niendorfer Straße.

 

Der Hauptausschuss und die Stadtvertretung werden gebeten, die Mittel außerplanmäßig bereit zu stellen.

Sachverhalt:


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.