Sitzung: 19.04.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: B 12/0111
Beschluss
Der
Ausschuss stellt die Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe
von 100.000,- Euro im Finanzhaushalt für die Entwurfs- und Ausführungsplanung
einer zweiten Anbindung des Bebauungsplanes B 214, Gewerbegebiet Nettelkrögen
Süd an die Niendorfer Straße fest.
Die
Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus Zuwendungen nach GVFG-SH für den
Ausbau der Niendorfer Straße.
Der
Hauptausschuss und die Stadtvertretung werden gebeten, die Mittel
außerplanmäßig bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.