Sitzung: 19.04.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5
Vorlage: B 12/0119
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020) " Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt,
Baustoffhandel", Gebiet: Östlich Segeberger Chaussee/südlich
Hasenmoorweg/nördlich Hopfenweg beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 14.03.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Umplanung der Sonderbaufläche Bau- und Gartenmarkt, Baustoffgroßhandel
durch Erweiterung Richtung Osten und Rücknahme im Süden mit Umwandlung in
Fläche für die Landwirtschaft
·
Erhalt von Flächen für die Landwirtschaft und Schutz eines Naturdenkmals
am Hopfenweg
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
"Sondergebiet Bau- bund Gartenfachmarkt, Baustoffhandel", Gebiet:
Östlich Segeberger Chaussee/südlich Hasenmoorweg/nördlich Hopfenweg (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Die Planzeichnung und Begründung vom 14.03.2012 (Anlagen 4 und 5) werden
als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 6 dieser
Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.