Sitzung: 22.05.2012 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0
Vorlage: B 12/0148
Beschluss:
Die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Norderstedt wird geändert wie im Folgenden vorgeschlagen.
Grundsätzliche
Veränderung:
Immer
dann, wenn von „Büchern und anderen Medien“ die Rede ist, wird diese Phrase
ergänzt um „sowie E-Book-Readern“.
Veränderungen
bei § 2 Benutzerkreis
Aktuell
lautet der Paragraph:
„Jede/r ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung
berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Bücher und andere Medien zu
entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.
Für
die Entleihung von Bildern ist Volljährigkeit Voraussetzung.“
Neu
soll er lauten:
„Jede/r
ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher
Grundlage Bücher und andere Medien sowie E-Book-Reader
zu entleihen
und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.
Für
die Entleihung von Bildern sowie für die Entleihung von E-Book-Readern ist
Volljährigkeit Voraussetzung.“
Abstimmung:
Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.