Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Norderstedt wird geändert wie im Folgenden vorgeschlagen.

 

Grundsätzliche Veränderung:

Immer dann, wenn von „Büchern und anderen Medien“ die Rede ist, wird diese Phrase ergänzt um „sowie E-Book-Readern“.

 

Veränderungen bei § 2 Benutzerkreis

Aktuell lautet der Paragraph:

„Jede/r ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Bücher und andere Medien zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

Für die Entleihung von Bildern ist Volljährigkeit Voraussetzung.“

Neu soll er lauten:

„Jede/r ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Bücher und andere Medien sowie E-Book-Reader zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen.

Für die Entleihung von Bildern sowie für die Entleihung von E-Book-Readern ist Volljährigkeit Voraussetzung.“


Abstimmung:

 

Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.