Beschluss

a)   Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist in den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 17.07.2012 in den Anlagen 5 und 6 (Tabellen der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB) zu entnehmen.

 

b)   Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel Teil A – Planzeichnung (Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9) in der Fassung vom 27.07.2012 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 27.07.2012 (Anlage 10) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd" -, sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

·           bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·           Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                          Stand: November 1993

·           Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt                     Stand: 12/2007

·           Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                               Stand: 2005

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                            Stand: 12/2007

·           Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                                  Stand: 2000

·           Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                             Stand: 1992 - 2007

·           Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                                                                                Stand: 2005

·           Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                   Stand: 2007

·           Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 214Norderstedt,                 Stand: April 2005

·           „one tesa“ Geräuschimmissionsprognose                                                            Stand: Juli 2012

·           „one tesa“ Schallschutz gegen Außenlärm Kita                                                    Stand: Juni 2012

·           Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 214, 1. Änd.                     Stand: Juli 2012

·           Untersuchungen zum Arten- und Biotopschutz
sowie Artenschutzfachbeitrag                                                                              Stand Juli 2012

·           Verkehrstechnische Untersuchung                                                              Stand November 2011

·           div. Altlastengutachten

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.