Sitzung: 16.08.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 12/0263
Beschluss
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1
BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist in den tabellarischen
Vermerken der Verwaltung vom 17.07.2012 in den Anlagen 5 und 6 (Tabellen der
eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen
der TÖB) zu entnehmen.
b)
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1.
Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer
Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung
Fuhlsbüttel Teil A – Planzeichnung (Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage
9) in der Fassung vom 27.07.2012 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 27.07.2012 (Anlage 10) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 214
Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd" -,
sowie die Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl.
Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:
1992 - 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
214Norderstedt, Stand:
April 2005
·
„one tesa“ Geräuschimmissionsprognose Stand:
Juli 2012
·
„one tesa“ Schallschutz gegen Außenlärm Kita Stand:
Juni 2012
·
Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr.
214, 1. Änd. Stand:
Juli 2012
·
Untersuchungen zum Arten- und Biotopschutz
sowie Artenschutzfachbeitrag Stand
Juli 2012
·
Verkehrstechnische Untersuchung Stand
November 2011
·
div. Altlastengutachten
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach
der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.