Sitzung: 16.08.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: B 12/0271
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
2) werden
berücksichtigt
1., 2., 3., 4., 6.,
teilweise berücksichtigt
–
nicht berücksichtigt
–
zur Kenntnis genommen
5.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 4) werden
berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.3, 1.10, 1.16,
1.17, 1.24,
teilweise berücksichtigt
1.12,
nicht berücksichtigt
1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8,
1.9, 1.11, 1.13, 1.14, 1.18, 1.19, 1.20, 1.21, 1.22, 1.23,
zur Kenntnis genommen
1., 1.15, 1.25.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 236 Norderstedt "Müllerstraße-Ost", Gebiet:
südlich Glashütter Damm / zwischen Müllerstraße im Westen und Zufahrt
Grundschule im Osten bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage
7) und dem Teil B - Text – (Anlage 8) als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 01.08.2012
(Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.