Beschluss

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 278 Norderstedt "Müllerstraße-Süd", Gebiet: südlich Grundschule Müllerstraße / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich Müllerstraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 20.07.2012 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 20.07.2012 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 278 Norderstedt "Müllerstraße-Süd" - sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·       bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·       Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand: November 1993

·       Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt           Stand: 12/2007

·       Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                         Stand: 2005

·       Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                   Stand: 12/2007

·       Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                           Stand: 2000

·       Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                     Stand: 1992 - 2007

·       Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten,                                                                                                            Stand: 2005

·       Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt          Stand: 2007

·       Baugrunduntersuchung zum Bau einer Wohnanlage in Norderstedt
Geo Ingenieur- und Consulting GmbH,                                                       Stand: 23.12.2008

·       Baumgutachterliche Bestandsaufnahme,
Gartenbau-Ingenieur U. Thomsen                                                               Stand: 21.07.2011

·       Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Müllerstraße
in Norderstedt, Lärmkontor                                                                          Stand: 27.01.2011

·       Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 278, Lärmkontor    Stand: 10.07.2012

·       B-Plan Nr. 278, Prüfung der besonderen Artenschutzbelange
gem. § 44 Abs. 1 BNatschG, Artenschutzrechtliche Voreinschätzung,
Büro Bioplan                                                                                                Stand: 30.11.2011

·       Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag, Büro Zumholz                                    Stand: 7/2012

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.