Sitzung: 06.09.2012 Bildungswerkeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0318
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung
der Honorarordnung zu prüfen und ggf. der Stadtvertretung vorzuschlagen.
Ersatzweise beschließt der Ausschuss:
1.
In § 3 Absatz 1 der Honorarordnung für die VHS
Norderstedt werden die Honorare wie folgt geändert:
a. Das Standardhonorar wird von 18 € auf 20 € angehoben.
b. Das erhöhte Standardhonorar wird von 19 € auf 22 € angehoben.
2. § 3 Absatz 1 der Honorarordnung für die VHS Norderstedt erhält damit folgende Fassung:
(1) Für die Leitung von Kursen werden folgende
Honorare gezahlt:
a) für
die Leitung von Kursen der verschiedenen Fachbereiche je Unterrichtseinheit (45
Min.):
€ 20,00
b) für
die Leitung von Kursen zur Vorbereitung von Schulabschlüssen und Prüfungen,
beruflichen Weiterbildung und Mitarbeiterfortbildung sowie für
wissenschaftliche Tätigkeit je Unterrichtseinheit bis zu:
€ 22,00
c) für
Vortragsreihen, seminarähnliche Veranstaltungen und Einzelveranstaltungen,
insbesondere mit Dozent/innen aus dem Bereich der wissenschaftlichen
Hochschulen je Veranstaltungstag bis zu
€ 155,00
(2) für
Lehrkräfte, für deren Veranstaltungen besonderes Fachwissen und umfangreiche
Praxiserfahrung erforderlich sind und die den in § 3 Abs. 1 geforderten Einsatz
erheblich übersteigen, können höhere Honorare gezahlt werden. Voraussetzung ist
zudem, dass die entstehenden Mehrkosten durch höhere Entgelte oder durch
Zuwendung von Dritten gedeckt werden können.
3.
Die Änderung tritt zum 1.1.2013 in Kraft.
4. Die resultierenden Mehrausgaben sollen durch entsprechende Gestaltung der Kursentgelte ausgeglichen werden.
Abstimmung:
Mit 12 Ja-Stimmen
einstimmig beschlossen.