Sitzung: 19.02.2013 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 22, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0567
Damit ergibt sich
folgender Beschluss
Die Stadtvertretung
beschließt die folgende Vorgehensweise:
1.
Eine sinnvolle
Ergänzung der 26 städtischen Plakattafeln wird geprüft. Dabei sollen, die
bereits in der Vergangenheit zusätzlichen besonders berücksichtigt werden. Am
TaLa-Treff soll ein zusätzlicher Standort gefunden werden.
2.
Variante2:
Je 100 Plakatstandorte (doppelseitige Variante A 1 oder A 0) für
die zur Wahl stehende Partei / Kandidaten werden genehmigt. Dafür entfällt die
extra Plakatierung für Veranstaltungen gem. Ziff. 3. Es ist unerheblich wer
Antragsteller ist. Aufstellung 6 Wochen vor der Wahl / eine Woche nach der Wahl
f. d. Abbau. Mit der Genehmigung werden 200 Aufkleber zur Verfügung gestellt,
die auf den Plakaten in der rechten oberen Ecke anzubringen sind. Bei der
sogenannten Sandwich-Plakatierung zählen dabei beide Seiten, es wird also für
jede Seite ein Aufkleber benötigt. Plakate die nicht entsprechend den Auflagen
angebracht wurden, oder keinen Aufkleber haben werden durch den Bauhof
entfernt.
Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die Regelung für jeden Kandidaten
entsprechend.
3.
Für
Veranstaltungsankündigungen werden zusätzlich insgesamt je 40 Plakate für die
zur Wahl zugelassenen Parteien genehmigt. Dabei ist unerheblich wer
Antragsteller ist. Aufstellung 1 Woche vor der Veranstaltung / drei Tage nach
der Veranstaltung f. d. Abbau. Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die Regelung
für jeden Kandidaten entsprechend (Für Veranstaltungsankündigungen erhalten die
Parteien 40 Aufkleber in einer anderen Farbe als zu Ziff. 2).
4.
Je Sechs Plakatwände
(18/1) für die zur Wahl zugelassenen Parteien werden im „Windhundverfahren“
genehmigt. Dabei ist unerheblich wer Antragsteller ist. Aufstellung 6 Woche vor
der Wahl / eine Woche nach der Wahl f. d. Abbau. Von der Stadt wird eine Liste
über die zugelassenen Standorte erstellt. Für die Oberbürgermeisterwahl gilt
die Regelung für jeden Kandidaten entsprechend.
5. Wahlstände in der De Gasperi Passage ð Übernahme der Regelung aus 2004
„Die Parteien, die in der Stadtvertretung
stimmberechtigt sind, haben Zugriffsrechte auf die Stände und diese Stände
werden nach der Stimmverteilung vergeben. Der Vorteil gegenüber der Altregelung
(„Windhundverfahren“) ist der, das Sicherheit für die in der Stadtvertretung
vertretenen Parteien besteht, auf jeden Fall die attraktiven, im zentralen
Eingangsbereich HC-Karstadt liegenden Standflächen, beanspruchen zu können.
Dazu ist festzuhalten:
1.
Die Nummerierung der Stände bleibt wie bisher.
2.
Die Regelung der Zugriffsrechte gilt für 8 Wochenenden vor
dem jeweiligen Wahltermin (incl. Wahlwochenende).
3.
Die Zugriffsrechte müssen spätestens 9 Wochen vor
Wahltermin angemeldet sein.
4.
Die nicht in der Stadtvertretung vertretenen Parteien für
die freibleibenden Stände werden nach dem „Windhundverfahren“ vergeben.“
5. Für die Oberbürgermeisterwahl wird für jeden Kandidaten
max. ein Stand im „Windhundverfahren“ pro Tag genehmigt, unabhängig davon wer
Antragsteller ist.
6.
Außerhalb von Wahlen
(8 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin) ist die politische Plakatierung für
Veranstaltungen etc. mit allen anderen Antragstellerinnen und Antragstellern
gleichgestellt.