Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 22, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Damit ergibt sich folgender Beschluss

 

Die Stadtvertretung beschließt die folgende Vorgehensweise:

 

1.   Eine sinnvolle Ergänzung der 26 städtischen Plakattafeln wird geprüft. Dabei sollen, die bereits in der Vergangenheit zusätzlichen besonders berücksichtigt werden. Am TaLa-Treff soll ein zusätzlicher Standort gefunden werden.

 

2.   Variante2:
Je 100 Plakatstandorte (doppelseitige Variante A 1 oder A 0) für die zur Wahl stehende Partei / Kandidaten werden genehmigt. Dafür entfällt die extra Plakatierung für Veranstaltungen gem. Ziff. 3. Es ist unerheblich wer Antragsteller ist. Aufstellung 6 Wochen vor der Wahl / eine Woche nach der Wahl f. d. Abbau. Mit der Genehmigung werden 200 Aufkleber zur Verfügung gestellt, die auf den Plakaten in der rechten oberen Ecke anzubringen sind. Bei der sogenannten Sandwich-Plakatierung zählen dabei beide Seiten, es wird also für jede Seite ein Aufkleber benötigt. Plakate die nicht entsprechend den Auflagen angebracht wurden, oder keinen Aufkleber haben werden durch den Bauhof entfernt.
Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die Regelung für jeden Kandidaten entsprechend.

 

3.   Für Veranstaltungsankündigungen werden zusätzlich insgesamt je 40 Plakate für die zur Wahl zugelassenen Parteien genehmigt. Dabei ist unerheblich wer Antragsteller ist. Aufstellung 1 Woche vor der Veranstaltung / drei Tage nach der Veranstaltung f. d. Abbau. Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die Regelung für jeden Kandidaten entsprechend (Für Veranstaltungsankündigungen erhalten die Parteien 40 Aufkleber in einer anderen Farbe als zu Ziff. 2).

 

4.   Je Sechs Plakatwände (18/1) für die zur Wahl zugelassenen Parteien werden im „Windhundverfahren“ genehmigt. Dabei ist unerheblich wer Antragsteller ist. Aufstellung 6 Woche vor der Wahl / eine Woche nach der Wahl f. d. Abbau. Von der Stadt wird eine Liste über die zugelassenen Standorte erstellt. Für die Oberbürgermeisterwahl gilt die Regelung für jeden Kandidaten entsprechend.

 

5.   Wahlstände in der De Gasperi Passage ð Übernahme der Regelung aus 2004
„Die Parteien, die in der Stadtvertretung stimmberechtigt sind, haben Zugriffsrechte auf die Stände und diese Stände werden nach der Stimmverteilung vergeben. Der Vorteil gegenüber der Altregelung („Windhundverfahren“) ist der, das Sicherheit für die in der Stadtvertretung vertretenen Parteien besteht, auf jeden Fall die attraktiven, im zentralen Eingangsbereich HC-Karstadt liegenden Standflächen, beanspruchen zu können. Dazu ist festzuhalten:

 

1.    Die Nummerierung der Stände bleibt wie bisher.

2.    Die Regelung der Zugriffsrechte gilt für 8 Wochenenden vor dem jeweiligen Wahltermin (incl. Wahlwochenende).

3.    Die Zugriffsrechte müssen spätestens 9 Wochen vor Wahltermin angemeldet sein.

4.    Die nicht in der Stadtvertretung vertretenen Parteien für die freibleibenden Stände werden nach dem „Windhundverfahren“ vergeben.“

 

5.    Für die Oberbürgermeisterwahl wird für jeden Kandidaten max. ein Stand im „Windhundverfahren“ pro Tag genehmigt, unabhängig davon wer Antragsteller ist.

 

6.   Außerhalb von Wahlen (8 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin) ist die politische Plakatierung für Veranstaltungen etc. mit allen anderen Antragstellerinnen und Antragstellern gleichgestellt.