Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2013-2018 und die dazugehörenden Strate­gischen Lärm­karten 2012 sowie die Grundlagendaten für den Straßenverkehr zur Lärmkartierung 2012 werden für die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Einwendungen gegen den Plan erheben. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan nach § 47 d des BImSchG berührt werden können, um Stellung­nahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2013-2018 aufgefordert.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.