Sitzung: 18.09.2013 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 13/0897
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2013-2018 und die dazugehörenden
Strategischen Lärmkarten 2012 sowie die Grundlagendaten für den
Straßenverkehr zur Lärmkartierung 2012 werden für die Dauer eines Monats
öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben
berührt wird, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Einwendungen gegen den Plan
erheben. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan nach § 47 d des
BImSchG berührt werden können, um Stellungnahme zum Entwurf des
Lärmaktionsplanes 2013-2018 aufgefordert.
Abstimmung:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig
angenommen.
Im Anschluss folgt eine kurze
Sitzungspause von 20.00 Uhr bis 20.05 Uhr.