Sitzung: 04.02.2014 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2, Enthaltungen: 6
Vorlage: B 13/0985
Beschluss
a)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
......................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
10
zur Kenntnis genommen
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 9
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Es sind keine
Stellungnahmen Privater eingegangen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des
§ 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Bebauungsplan Nr. 292 Norderstedt "Wohnen und Einkaufen am
Tarpenufer", Gebiet: Am Tarpenufer 3 - 5 bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 21.11.2013 als Satzung beschlossen.
Die Begründung
in der Fassung vom 21.11.2013 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der Beschluss
des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.