Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

In den Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) werden rückwirkend zum 01.08.2013 über die bisher schon beschlossenen Veränderungen hinaus folgende weitere Änderungen vorgenommen:  

 

In § 4 Nr. 9  wird Absatz 6 wie folgt ergänzt:

 

„Es wird maximal bis zu einer Betreuungsdauer von 50 Stunden wöchentlich gewährt. Bei einer geringeren Betreuungszeit verringert es sich stundenanteilig. Tatsächlich höhere Pflegegeldforderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.“

 

Es wird ein neuer § 9 wie folgt eingefügt:

㤠9

Härtefallregelung

 

In besonderen Härtefällen können auf gesonderten Antrag im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung mit Zustimmung der Leitung des Fachbereichs von diesen Richtlinien abweichende Regelungen getroffen werden. Auf eine von den Richtlinien abweichende Einzelfallentscheidung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.“

 

Der bisherige § 9 In-Kraft-Treten wird neuer § 10 der Richtlinien.

 

 


Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme