Sitzung: 04.02.2014 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45
Vorlage: B 14/0017
Beschluss
In den Richtlinien der Stadt
Norderstedt zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) werden rückwirkend zum 01.08.2013 über die
bisher schon beschlossenen Veränderungen hinaus folgende weitere Änderungen
vorgenommen:
In § 4 Nr. 9 wird Absatz 6 wie
folgt ergänzt:
„Es wird maximal bis zu einer
Betreuungsdauer von 50 Stunden wöchentlich gewährt. Bei einer geringeren
Betreuungszeit verringert es sich stundenanteilig. Tatsächlich höhere
Pflegegeldforderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.“
Es wird ein neuer § 9 wie
folgt eingefügt:
„§ 9
Härtefallregelung
In besonderen Härtefällen
können auf gesonderten Antrag im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung
mit Zustimmung der Leitung des Fachbereichs von diesen Richtlinien abweichende
Regelungen getroffen werden. Auf eine von den Richtlinien abweichende
Einzelfallentscheidung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.“
Der bisherige § 9 In-Kraft-Treten wird neuer § 10 der Richtlinien.
Abstimmung:
Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.