Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Für die  Betreuungsangebote an den Offenen Ganzgrundschulen werden mit Wirkung vom 01.08.2014  folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:

 

Betreuungsmodule

Entgelt
5 Tage/W.

Entgelt
4 Tage/W.

Entgelt
3 Tage/W.

6:30 Uhr - Unterrichtsbeginn

40 €

33 €

25 €

7:30 Uhr - Unterrichtsbeginn

20 €

17 €

13 €

Unterrichtsende – 14:00 Uhr

40 €

34 €

27 €

Unterrichtsende – 15:00 Uhr

75 €

63 €

50 €

Unterrichtsende – 16:00 Uhr

95 €

79 €

62 €

16:00 – 17:30 Uhr

30 €

25 €

19 €

Verpflegungsgeld für Mittagessen

35 €

29 €

22 €

 

Das Entgelt wird pro Schuljahr abzüglich der Schulferien für rund zehn Monate erhoben.

 

In den Schulferien wird insgesamt  8 Wochen pro Schuljahr ein Ferienmodul angeboten, das wochenweise gebucht werden kann. Es wird dafür folgendes privatrechtliches Entgelt und Verpflegungsgeld pro Woche erhoben:

 

Ferienmodul

 

08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

55 € 

Verpflegungsgeld für Mittagessen

8 €

 

 

Für die Entgeltsätze der Betreuungsangebote in den Offenen Ganztagsgrundschulen finden die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der Regelgebühren Anwendung. Träger des Betreuungsbereichs der OGGS ist die BEB gGmbH.  Die Betreuungsentgelte werden analog der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.

Das Verpflegungsgeld für die Betreuung wird analog des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € festgelegt. Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl. Geschwisterermäßigung Anwendung.

 

Für die Teilnahme an Kursen, die im Rahmen der OGGS angeboten werden, wird ein Entgelt von 7 € pro Kurs im Monat für Schülerinnen und Schüler, die nicht für Module angemeldet sind, erhoben.

 

 

 


Abstimmung:

 

einstimmig beschlossen