Sitzung: 06.03.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: B 14/0063
Beschluss
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 306 Norderstedt "Syltkuhlen/ Meisenkamp",
Gebiet: westlich Rebhuhnweg und Syltkuhlen, nördlich Waldstraße, östlich
Meisenkamp, südlich Reiherhagen unter Aufhebung der 6. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 der Gemeinde Friedrichsgabe sowie Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4
und den Änderungen Nr. 3, 4 und 5 beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 14.02.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 04). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung
- Anpassung der baulichen Ausnutzbarkeit an heutige
Wohnbedürfnisse
- Erhaltung und Sicherung der vorhandenen
Grünstrukturen
- Sicherung der vorhandenen Erschließung
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.