Beschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 306 Norderstedt "Syltkuhlen/ Meisenkamp", Gebiet: westlich Rebhuhnweg und Syltkuhlen, nördlich Waldstraße, östlich Meisenkamp, südlich Reiherhagen unter Aufhebung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Friedrichsgabe sowie Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4 und den Änderungen Nr. 3, 4 und 5 beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 14.02.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 04). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

- Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung

- Anpassung der baulichen Ausnutzbarkeit an heutige Wohnbedürfnisse

- Erhaltung und Sicherung der vorhandenen Grünstrukturen

- Sicherung der vorhandenen Erschließung

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.