Sitzung: 13.05.2014 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45
Vorlage: B 14/0092
Beschluss
Gemäß
§ 1 des Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung
von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) vom 13.07.2006
(GVOBl 2006, S 158) wird die Einrichtung und Gebietsabgrenzung für die
PACT-Satzung Nr. 3 „Schmuggelstieg“ in Norderstedt beschlossen.
Die
Gebietsabgrenzung ist in der Planzeichnung vom 26.01.2011 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in der Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Gebiet werden folgende Ziele angestrebt:
·
Erhalt und Verbesserung der bisherigen Versorgungssituation der
Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
·
Förderung der lokalen Wirtschaft.
Im
Gebiet können sich private Partnerschaften zum Erhalt und Steigerung der
Attraktivität des Bereiches bilden. Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und
Gewerbetreibende können gemeinsam die Rechte Ausüben. Sie benennen eine
Aufgabenträgerin oder einen Aufgabenträger und übertragen ihr oder ihm das
Recht zur Antragstellung und Durchführung der geplanten Maßnahmen.
Der
Beschluss zur Gebietsabgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§1 Abs. 2
PACT-Gesetz).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.