Sitzung: 17.06.2014 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: B 14/0175
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
zur Kenntnis genommen
1., 2.,
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen Privater
eingegangenen.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 235 Norderstedt, 1. Änderung "Kielortring 51", Gebiet: südlich Segeberger
Chaussee, nördlich Kielortring bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung
– (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten
Fassung vom 25.04.2014, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 25.04.2014 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.