Beschluss: noch nicht festgelegt

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Anlass für die seit Juni 1999 durchgeführten Untersuchungen des Blei-, Kupfer- und Zinkgehaltes im Trinkwasser von Norderstedter Einrichtungen war die für den Sommer 1999 geplante Aktion zur Vergabe von Mineralwasserbereitern (Sodastreamer) an Schulen und Kindertagesstätten. Vor der Übergabe dieser Geräte sollte überprüft werden, ob in den jeweiligen Einrichtungen noch bleihaltige Wasserleitungen vorhanden sind.

 

Die Wahrscheinlichkeit, in Häusern noch bleihaltige Wasserleitungen vorzufinden, ist bei älteren Gebäuden (Vorkriegsbauten) sehr groß. Bleirohre wurden auch noch in den Jahren von 1945 bis ca. 1970 verwendet. Aufgrund dieser Erkenntnisse sind zunächst alle städtischen Gebäude bzw. Einrichtungen bis zum Baujahr 1970 untersucht worden. Zur Darstellung der Schwermetall-Gesamtbelastung im Trinkwasser wurden  zusätzlich noch die Kupfer- und Zinkgehalte bestimmt. Die nach 1970 errichteten Gebäude werden in einem 2. Analysezyklus untersucht.

 

Blei ist ein gesundheitsschädliches Schwermetall, welches im menschlichen Körper angereichert werden kann und - in Abhängigkeit von dessen Konzentration - zu unterschiedlichen körperlichen Symptomen führt. Das Risiko ist besonders bei Kindern aufgrund des empfindlicheren Organismus erhöht und besteht in der chronischen (schleichenden) Belastung bei ständiger Aufnahme kleinerer Bleimengen.

 

Die Messergebnisse der von uns analysierten insgesamt 61 Trinkwasserproben sind in der als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt. In der Erich-Kästner-Schule sowie der GS Falkenberg sind nach der Erstmessung im Juni 1999 im Dezember 1999 noch weitere Messungen durchgeführt worden, da es Widersprüche gab zwischen unseren Analyseergebnissen und den in diesen Einrichtungen durchgeführten visuellen Kontrollen der Wasserleitungen durch eine Fachfirma. Die vom Amt für Gebäudewirtschaft beauftragte Firma hatte in der GS Falkenberg keine bleihaltigen Wasserleitungen festgestellt, von uns wurde jedoch eine Bleikonzentation in Höhe von 4 µg/l gemessen. In der Erich-Kästner-Schule sind bleihaltige Leitungen festgestellt worden; unser Untersuchungsergebnis war jedoch negativ. Diese Widersprüche klärten sich durch die Nachuntersuchungen dahingehend, dass im Falle der GS Falkenberg noch bleihaltige Bestandteile im Übergangsbereich zwischen dem städtischen Trinkwassernetz und der Einrichtung existierten, die einer visuellen Kontrolle nicht zugänglich waren. In diesem Fall wurde also mit Blei belastetes Trinkwasser in die Schule eingespeist und von uns Blei festgestellt, obwohl im Gebäude selbst keine bleihaltigen Leitungen vorhanden sind. Unser Messergebnis vom Juni 1999 wurde durch  die Nachmessungen bestätigt.

 

 

In der Erich-Kästner-Schule ist von uns bei der Erstmessung zufälligerweise eine Entnahmestelle ausgewählt worden, an der tatsächlich kein Blei vorhanden war. Die Nachmessung ergab allerdings für andere Bereiche der Schule erhebliche Bleibelastungen. Um die mögliche Gefahr falsch negativer Ergebnisse und die daraus resultierende Fehlinterpretation von Messergebnissen auszuschließen, wurden deshalb in den späteren Untersuchungen jeweils 3 Proben pro Einrichtung entnommen.

 

Bewertung der Messergebnisse

 

Die zur Zeit geltenden Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TVO) für Kupfer und Zink betragen 3 mg/l bzw. 5 mg/l - jeweils nach 12 Stunden Entnahmedauer gemessen. Diese Grenzwerte wurden nicht  überschritten. Die Maximalkonzentration

für Kupfer wurde mit 1,85 mg/l in der GS Niendorfer Straße gemessen; dort wurde auch die höchste Zinkkonzentration (2,52 mg/l) bestimmt. In den von uns untersuchten städtischen Gebäuden bestehen die Wasserleitungen aus unterschiedlichen Werkstoffen. Neben bleihaltigen Installationsteilen sind Leitungen aus verzinktem Eisen und Kupfer vorhanden; häufig findet sich eine Mischung aller drei Materialien in einer Einrichtung. Die Kupfer- und Zinkbelastungen sind aus toxikologischer Sicht weniger relevant als die Bleibelastungen, was seinen Niederschlag u.a. auch in der jeweiligen Höhe des Grenzwertes findet.

 

In dem aktuellen Referentenentwurf zur Trinkwasserverordnung wird es für Zink    keinen Grenzwert geben. Ein Sanierungsbedarf aufgrund der teilweise erhöhten Kupfer- bzw. Zinkgehalte besteht nicht; dieser leitet sich ausschließlich aus den in den Proben gemessenen Bleiwerten ab.

 

In nahezu allen 61 Trinkwasserproben konnte Blei nachgewiesen werden; in einigen Einrichtungen wurde der derzeitige Grenzwert der TVO in Höhe von 40 µg/l erheblich überschritten. Die entsprechenden Werte sind in der Tabelle in Fettdruck aufgeführt. Zu Grenzwertüberschreitungen kommt es in folgenden Einrichtungen:

 

Nr.

Einrichtung

Maximalwert

[µg/l]

1

GS Niendorfer Straße

139,2

2

RS Garstedt

217,7

3

Coppernicus-Gymnasium

108,3

4

RS Harksheide

198,1

5

Erich-Kästner-Schule

122,0

6

HS Falkenberg

61,2

 

In der GS Niendorfer Straße sowie der RS Harksheide wird bereits bleihaltiges Trinkwasser eingespeist. Im Übergangsbereich vom städtischen Trinkwasserleitungsnetz zur jeweiligen Einrichtung sind wahrscheinlich bleihaltige Installationsteile vorhanden. Darüber hinaus sind in allen 6 Einrichtungen lokale bleihaltige Schadstoffquellen vorhanden.

 

Im Zuge der Anpassung deutschen Rechtes an EG-Recht wurden auch die in der EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) festgelegten Grenzwerte für Trinkwasser in dem zur Zeit im Bundesgesundheitsministerium vorliegenden Referentenentwurf zur Trinkwasserverordnung übernommen. Die novellierte Trinkwasserverordnung wird in diesem Jahr in Kraft treten. Sie sieht z.T. drastische Verminderungen von Trinkwassergrenzwerten vor. Der derzeitige Grenzwert für Blei wird von 40 auf 10 µg/l herabgesetzt. Die Einführung des neuen Grenzwertes ist allerdings mit einer Übergangsfrist  von voraussichtlich 2 Jahren verknüpft. Diese Neuregelung hat zur Folge, dass in den Fällen einer Überschreitung dieses Grenzwertes (10 µg/l) - spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist - ebenfalls Sanierungsbedarf bestehen wird, da man nicht davon ausgehen kann, dass die von uns gemessenen Werte sich in irgendeiner Weise innerhalb dieses Zeitraums verringern werden. Auch im Sinne des Gesundheitsschutzes der Nutzer dieser Einrichtungen ist deshalb eine möglichst rasche Sanierung der Wasserleitungen schon vor Ablauf der Übergangsfrist wünschenswert. Die Messwerte der Einrichtungen, die den Grenzwert der novellierten TVO in Höhe von 10 µg/l überschreiten, sind in der Ergebnissstabelle schattiert dargestellt; sie werden in der nachfolgenden Tabelle zusammenhängend aufgeführt:

 

 

Nr.

Einrichtung

Maximalwert

[µg/l]

1

GS Falkenberg

25,8

2

Schule am Rodelberg

13,2

3

KITA Glockenheide

17,9

4

GS Harksheide-Nord

11,7

5

GHS Friedrichsgabe

10,2

6

GS Heidberg

20,6

7

KITA der Kinder wegen

10,8

 

 

In der KITA Glockenheide ist das eingespeiste Trinkwasser  ebenfalls mit Blei belastet. Sehr wahrscheinlich sind auch hier im Übergangsbereich zwischen städtischem Trinkwasserleitungsnetz  und der Einrichtung bleihaltige Bauteile vorhanden. Zusätzliche lokale Schadstoffquellen sind nicht erkennbar.

 

Auch in den Einrichtungen, deren Messwerte unterhalb von 10 µg/l lagen, sollten in Hinblick auf die mögliche Anreicherung des Schwermetalls Blei im Körper - insbesondere bei diesbezüglich empfindlicheren Kindern - eine Beseitigung der Schadstoffquellen angestrebt werden. Bleigehalte im Trinkwasser sind  i.d.R. vermeidbar und entstehen erst beim “Abnehmer” durch bleihaltige Trinkwasserleitungen. Das von den Stadtwerken gelieferte Wasser enthält kein Blei.

 

Anlage 3 der Niederschrift: Tabelle der Messwerte

 

Protokollauszug:

 

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