Sitzung: 16.02.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0061
Anlass für die seit Juni 1999 durchgeführten
Untersuchungen des Blei-, Kupfer- und Zinkgehaltes im Trinkwasser von
Norderstedter Einrichtungen war die für den Sommer 1999 geplante Aktion zur
Vergabe von Mineralwasserbereitern (Sodastreamer) an Schulen und
Kindertagesstätten. Vor der Übergabe dieser Geräte sollte überprüft werden, ob
in den jeweiligen Einrichtungen noch bleihaltige Wasserleitungen vorhanden
sind.
Die Wahrscheinlichkeit, in Häusern noch bleihaltige
Wasserleitungen vorzufinden, ist bei älteren Gebäuden (Vorkriegsbauten) sehr
groß. Bleirohre wurden auch noch in den Jahren von 1945 bis ca. 1970 verwendet.
Aufgrund dieser Erkenntnisse sind zunächst alle städtischen Gebäude bzw.
Einrichtungen bis zum Baujahr 1970 untersucht worden. Zur Darstellung der
Schwermetall-Gesamtbelastung im Trinkwasser wurden zusätzlich noch die Kupfer- und Zinkgehalte bestimmt. Die nach
1970 errichteten Gebäude werden in einem 2. Analysezyklus untersucht.
Blei ist ein gesundheitsschädliches Schwermetall,
welches im menschlichen Körper angereichert werden kann und - in Abhängigkeit
von dessen Konzentration - zu unterschiedlichen körperlichen Symptomen führt.
Das Risiko ist besonders bei Kindern aufgrund des empfindlicheren Organismus
erhöht und besteht in der chronischen (schleichenden) Belastung bei ständiger
Aufnahme kleinerer Bleimengen.
Die Messergebnisse der von uns analysierten
insgesamt 61 Trinkwasserproben sind in der als Anlage beigefügten Tabelle
aufgeführt. In der Erich-Kästner-Schule sowie der GS Falkenberg sind nach der
Erstmessung im Juni 1999 im Dezember 1999 noch weitere Messungen durchgeführt
worden, da es Widersprüche gab zwischen unseren Analyseergebnissen und den in
diesen Einrichtungen durchgeführten visuellen Kontrollen der Wasserleitungen
durch eine Fachfirma. Die vom Amt für Gebäudewirtschaft beauftragte Firma hatte
in der GS Falkenberg keine bleihaltigen Wasserleitungen festgestellt, von uns
wurde jedoch eine Bleikonzentation in Höhe von 4 µg/l gemessen. In der
Erich-Kästner-Schule sind bleihaltige Leitungen festgestellt worden; unser
Untersuchungsergebnis war jedoch negativ. Diese Widersprüche klärten sich durch
die Nachuntersuchungen dahingehend, dass im Falle der GS Falkenberg noch
bleihaltige Bestandteile im Übergangsbereich zwischen dem städtischen
Trinkwassernetz und der Einrichtung existierten, die einer visuellen Kontrolle
nicht zugänglich waren. In diesem Fall wurde also mit Blei belastetes
Trinkwasser in die Schule eingespeist und von uns Blei festgestellt, obwohl im
Gebäude selbst keine bleihaltigen Leitungen vorhanden sind. Unser Messergebnis
vom Juni 1999 wurde durch die
Nachmessungen bestätigt.
In der Erich-Kästner-Schule ist von uns bei der
Erstmessung zufälligerweise eine Entnahmestelle ausgewählt worden, an der
tatsächlich kein Blei vorhanden war. Die Nachmessung ergab allerdings für
andere Bereiche der Schule erhebliche Bleibelastungen. Um die mögliche Gefahr
falsch negativer Ergebnisse und die daraus resultierende Fehlinterpretation von
Messergebnissen auszuschließen, wurden deshalb in den späteren Untersuchungen
jeweils 3 Proben pro Einrichtung entnommen.
Bewertung der Messergebnisse
Die zur Zeit geltenden Grenzwerte der
Trinkwasserverordnung (TVO) für Kupfer und Zink betragen 3 mg/l bzw. 5 mg/l -
jeweils nach 12 Stunden Entnahmedauer gemessen. Diese Grenzwerte wurden nicht überschritten. Die Maximalkonzentration
für Kupfer wurde mit 1,85 mg/l in der GS Niendorfer
Straße gemessen; dort wurde auch die höchste Zinkkonzentration (2,52 mg/l)
bestimmt. In den von uns untersuchten städtischen Gebäuden bestehen die
Wasserleitungen aus unterschiedlichen Werkstoffen. Neben bleihaltigen
Installationsteilen sind Leitungen aus verzinktem Eisen und Kupfer vorhanden;
häufig findet sich eine Mischung aller drei Materialien in einer Einrichtung.
Die Kupfer- und Zinkbelastungen sind aus toxikologischer Sicht weniger relevant
als die Bleibelastungen, was seinen Niederschlag u.a. auch in der jeweiligen
Höhe des Grenzwertes findet.
In dem aktuellen Referentenentwurf zur
Trinkwasserverordnung wird es für Zink
keinen Grenzwert geben. Ein Sanierungsbedarf aufgrund der teilweise
erhöhten Kupfer- bzw. Zinkgehalte besteht nicht; dieser leitet sich ausschließlich
aus den in den Proben gemessenen Bleiwerten ab.
In nahezu allen 61 Trinkwasserproben konnte Blei
nachgewiesen werden; in einigen Einrichtungen wurde der derzeitige Grenzwert
der TVO in Höhe von 40 µg/l erheblich überschritten. Die entsprechenden
Werte sind in der Tabelle in Fettdruck aufgeführt. Zu Grenzwertüberschreitungen
kommt es in folgenden Einrichtungen:
Nr. |
Einrichtung |
Maximalwert [µg/l] |
1 |
GS Niendorfer Straße |
139,2 |
2 |
RS Garstedt |
217,7 |
3 |
Coppernicus-Gymnasium |
108,3 |
4 |
RS Harksheide |
198,1 |
5 |
Erich-Kästner-Schule |
122,0 |
6 |
HS Falkenberg |
61,2 |
In der GS Niendorfer Straße sowie der RS Harksheide
wird bereits bleihaltiges Trinkwasser eingespeist. Im Übergangsbereich vom
städtischen Trinkwasserleitungsnetz zur jeweiligen Einrichtung sind
wahrscheinlich bleihaltige Installationsteile vorhanden. Darüber hinaus sind in
allen 6 Einrichtungen lokale bleihaltige Schadstoffquellen vorhanden.
Im Zuge der Anpassung deutschen Rechtes an EG-Recht
wurden auch die in der EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) festgelegten
Grenzwerte für Trinkwasser in dem zur Zeit im Bundesgesundheitsministerium
vorliegenden Referentenentwurf zur Trinkwasserverordnung übernommen. Die
novellierte Trinkwasserverordnung wird in diesem Jahr in Kraft treten. Sie
sieht z.T. drastische Verminderungen von Trinkwassergrenzwerten vor. Der
derzeitige Grenzwert für Blei wird von 40 auf 10 µg/l
herabgesetzt. Die Einführung des neuen Grenzwertes ist allerdings mit einer
Übergangsfrist von voraussichtlich 2
Jahren verknüpft. Diese Neuregelung hat zur Folge, dass in den Fällen einer
Überschreitung dieses Grenzwertes (10 µg/l) - spätestens nach Ablauf der
Übergangsfrist - ebenfalls Sanierungsbedarf bestehen wird, da man nicht
davon ausgehen kann, dass die von uns gemessenen Werte sich in irgendeiner
Weise innerhalb dieses Zeitraums verringern werden. Auch im Sinne des Gesundheitsschutzes
der Nutzer dieser Einrichtungen ist deshalb eine möglichst rasche Sanierung der
Wasserleitungen schon vor Ablauf der Übergangsfrist wünschenswert. Die
Messwerte der Einrichtungen, die den Grenzwert der novellierten TVO in Höhe von
10 µg/l überschreiten, sind in der Ergebnissstabelle schattiert dargestellt;
sie werden in der nachfolgenden Tabelle zusammenhängend aufgeführt:
Nr. |
Einrichtung |
Maximalwert [µg/l] |
1 |
GS Falkenberg |
25,8 |
2 |
Schule am Rodelberg |
13,2 |
3 |
KITA Glockenheide |
17,9 |
4 |
GS Harksheide-Nord |
11,7 |
5 |
GHS Friedrichsgabe |
10,2 |
6 |
GS Heidberg |
20,6 |
7 |
KITA der Kinder wegen |
10,8 |
In der KITA Glockenheide ist das eingespeiste
Trinkwasser ebenfalls mit Blei
belastet. Sehr wahrscheinlich sind auch hier im Übergangsbereich zwischen
städtischem Trinkwasserleitungsnetz und
der Einrichtung bleihaltige Bauteile vorhanden. Zusätzliche lokale
Schadstoffquellen sind nicht erkennbar.
Auch in den Einrichtungen, deren Messwerte unterhalb
von 10 µg/l lagen, sollten in Hinblick auf die mögliche Anreicherung des
Schwermetalls Blei im Körper - insbesondere bei diesbezüglich empfindlicheren
Kindern - eine Beseitigung der Schadstoffquellen angestrebt werden. Bleigehalte
im Trinkwasser sind i.d.R. vermeidbar
und entstehen erst beim “Abnehmer” durch bleihaltige Trinkwasserleitungen. Das
von den Stadtwerken gelieferte Wasser enthält kein Blei.
Anlage
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der Niederschrift: Tabelle der Messwerte
Protokollauszug:
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