Sitzung: 04.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 14/0331
Beschluss
a)
Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße",
Gebiet: südl. Harkshörner
Weg, östl. östl. Flurstück
62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördl. Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, westl. Ulzburger Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
25.07.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage
4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
} Darstellung der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: ...
b) Beschluss zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP
2020)"Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße", Gebiet: südl.
Harkshörner Weg, östl. östl. Flurstück
62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördl. Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, westl. Ulzburger Straße (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf vom 25.07.2014
(Anlage 4) wird als
Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend
den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen;
sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Hr. Muckelberg verlässt die Sitzung um 19:20 Uhr.