Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

a)     Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße", Gebiet: südl. Harkshörner Weg, östl. östl. Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördl. Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, westl. Ulzburger Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 25.07.2014 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

}   Darstellung der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

b)    Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger Straße", Gebiet: südl. Harkshörner Weg, östl. östl. Flurstück 62/28, Flur 03, Gemarkung Harksheide, nördl. Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung Harksheide, westl. Ulzburger Straße (Anlage 2) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf vom 25.07.2014 (Anlage 4) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

Hr. Muckelberg verlässt die Sitzung um 19:20 Uhr.