Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, die Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen auch für das Kalenderjahr 2015. Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 21. Lebensjahr, die einen Sozialpass besitzen oder folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

a.    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II oder

b.    Laufender Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) oder

c.    Einkommen in vergleichbarer Höhe aus Erwerbstätigkeit.

 

Die Stadt Norderstedt gewährt für 2015 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 12.000 € (inklusive der Verwaltungskostenanteile). Im Jahr 2015 nicht verbrauchte Mittel sind an die Stadt Norderstedt zurückzuzahlen.


Abstimmung:

 

8 Ja und 6 Nein- Stimmen mehrheitlich beschlossen.