Sitzung: 06.03.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0091
Frage
von Frau Krogmann: Ist die Stadt Hamburg berechtigt Bundesstraßen umzubenennen?
Frau Krogmann bittet um Klärung des genauen Verlaufs der B 432 und B 433.
Antwort:
Eine
“Umbenennung” bzw. Umstufung kann der zuständige Straßenbaulastträger nach dem
Bundesfernstraßengesetz durchführen. Grundlage der Umstufung ist hier die
Planfeststellung, nach der die Ortsumgehung Fuhlsbüttel als Bundesstraße
realisiert wird. Das Planfeststellungsverfahren erfolgte seinerzeit unter
Beteiligung der Stadt Norderstedt;
Planfeststellungsbeschlüsse liegen für Teil 1 – Umgehung Fuhlsbüttel aus
dem Jahr 1991 und für Teil 2 - Ausbau Swebenweg aus dem Jahr 1998 vor. Die
Umstufung selbst setzt ein entsprechendes formelles Verfahren voraus, das der
Straßenbaulastträger, die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftragsverwaltung
des Bundes, i.d.R. nach Fertigstellung der Maßnahme anstrengt. Über das
Umstufungsverfahren entscheidet die Oberste Landesstraßenbauverwaltung im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr. Das Landesamt für Straßenbau
und Straßenverkehr Scheswig-Holstein hat als hiesige Oberste
Landesstraßenbaubehörde der Norderstedter Verkehrsbehörde 1995 die Verlegung
der B 433 mit der nachfolgend beschriebenen neuen Führung und der
entsprechenden Ausschilderung mitgeteilt. Das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt
hatte dazu in der Sitzung des Magistrats vom 09.10.1995 eine diesbezügliche
Anfrage beantwortet.
Der
bisherige Verlauf der Bundesstraße B 432 führte auf Hamburger Seite über die
Langenhorner Chaussee, um auf Norderstedter Stadtgebiet über den “Knoten
Ochsenzoll” mit einem Versatz in die Ulzburger Straße zu schwenken. Die B 433
durchquert in der Folge Norderstedt in Süd-Nord-Richtung und verläßt
Norderstedt im Norden über Henstedt-Ulzburg und bindet in Kaltenkirchen an die
Bundesautobahn A 7 an. Im Zuge der Realisierung der Ortsumgehung Fuhlsbüttel
ändert sich der Verlauf der B 433: Die B 433 wird nunmehr auf Hamburger
Stadtgebiet ab Sengelmannstraße in die Ortsumgehung Fuhlsbüttel verschwenkt,
verläuft durch den Krohnstiegtunnel weiter über den Swebenweg bis zur Oldesloer
Straße (B 432). Vom Knotenpunkt Swebenweg/ Oldesloer Straße wird die B 433 - in paralleler Führung mit der B 432 – auf
Norderstedter Stadtgebiet über die Ohechaussee bis zur Ulzburger Straße
geführt. Der weitere Verlauf über die Ulzburger Straße nach Norden bleibt
unverändert.
Die
Bundesstraße B 432 verläuft in Ost-West-Richtung durch das südliche
Norderstedter Stadtgebiet über die Straßenzüge Segeberger Chaussee und
Ohechaussee. Die B 432 stellt im Weiteren eine Verbindung dar zwischen Bad
Segeberg und der Bundesautobahn A 7 (Anschlußstelle Hamburg-Schnelsen-Nord).
Der
Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Protokollauszug:
Amt 69