Beschluss

a)  Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südlich Pilzhagen, östlich Forst Rantzau, nördlich Oadby-and-Wigston-Straße, westlich AKN-Trasse und Lawaetzstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 26.08.2015 festgesetzt (vgl. Planzeichnung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

    Vervollständigung des westlichen Straßenringsystems zur Entlastung der innerstädtischen Verkehrsanlagen und Ausbau einer leistungsfähigen Ortsumgehung

    Zusammenführung und Sicherung der Flächen des Sportvereins

    Sicherung der Flächen des Tennisclubs

    Sicherung des Standortes der Notunterkünfte

    Schaffung und Sicherung der erforderlichen Stellplatzflächen für die Gemeinbedarfsnutzungen

    Erhalt und Sicherung von Grün- und Ausgleichsflächen

    Darstellung der gewerblichen Bauflächen sowie der Flächen des Wasserwerkes Friedrichsgabe

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südlich Pilzhagen, östlich Forst Rantzau, nördlich Oadby-and-Wigston-Straße, westlich AKN-Trasse und Lawaetzstraße (Anlage ...) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Entwurf der Planzeichnung vom 26.08.2015 (Anlage 4) sowie die Begründung vom 26.08.2015 (Anlage 5) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.