Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 15/0429
Beschluss
a)
Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2
ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
"Südlich Pilzhagen/nördlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet:
südlich Pilzhagen, östlich Forst Rantzau, nördlich Oadby-and-Wigston-Straße,
westlich AKN-Trasse und Lawaetzstraße beschlossen.
Der
Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 26.08.2015 festgesetzt (vgl. Planzeichnung in
Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
• Vervollständigung des westlichen Straßenringsystems zur
Entlastung der innerstädtischen Verkehrsanlagen und Ausbau einer
leistungsfähigen Ortsumgehung
• Zusammenführung und Sicherung der Flächen des Sportvereins
• Sicherung der Flächen des Tennisclubs
• Sicherung des Standortes der Notunterkünfte
• Schaffung und Sicherung der erforderlichen Stellplatzflächen für
die Gemeinbedarfsnutzungen
• Erhalt und Sicherung von Grün- und Ausgleichsflächen
• Darstellung der gewerblichen Bauflächen sowie der Flächen des
Wasserwerkes Friedrichsgabe
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Südlich Pilzhagen/nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südlich Pilzhagen, östlich Forst
Rantzau, nördlich Oadby-and-Wigston-Straße, westlich AKN-Trasse und
Lawaetzstraße
(Anlage ...) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Entwurf der
Planzeichnung vom 26.08.2015 (Anlage 4) sowie die Begründung vom 26.08.2015
(Anlage 5) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8,
9, 11, 13 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.