Sitzung: 16.09.2015 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0457
Beschluss:
Zu a)
Ab 01.01.2016 ändert sich die Bezeichnung in § 1 (Graberwerb) der Friedhofs-Gebühren-satzung Ziffer 1. Reihengrabstätten Ziffer 1. a von: Reihengrabstätten für Erden oder Urnen in: Reihengrabstätten für Erdbestattungen. Bei Ziffer 1. c Urnenreihengräber im Birkenhain wird folgender Zusatz aufgenommen: (Gemeinschaftsanlage).
Diese beiden textlichen Änderungen sind auch in § 2 (Beisetzung- und Bestattungsgebühren zuzüglich der bestattungsbedingten gärtnerischen Herrichtung) der Friedhofs-Gebühren-satzung Ziffer 1. Reihengrabstätten Ziffer 1. a und Ziffer 1. c vorzunehmen.
§ 4 (Benutzung der Kapelle) erhält folgende neue Bezeichnung: (Benutzung der Friedhofseinrichtungen)
1. Benutzung der Kapelle von
bisher 256,00 € auf 171,00 €
2. Aussegnung
a) Verabschiedung der Angehörigen
von der/dem Verstorbenen von bisher 0,00 €
neu: siehe
Ziffer 3.
b) Verabschiedung s.o. mit Redner bzw. Pastor (mit
Nutzung
Besichtigungsraum und
Flur) von
bisher 85,00 € neu: siehe
jetzt Ziffer
3.
3. Benutzung der Friedhofseinrichtungen (bisher
nicht vorhanden) neu: 85,00 €.
Alle anderen Gebühren bleiben unverändert bestehen.
Zu b)
Die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die
kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur
Vorlage Nr. B 15/0457 beschlossen.
Abstimmung:
14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen