Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41

Beschluss

 

a)  Die Restabfallgebühren werden ab dem 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:

 

Bezeichnung:

von bisher:

auf neu:

60 l-Restabfallsack

3,30 €/Stück

3,20 €/Stück

40 l-Behälter 2-wöchentlich

4,65 €/Monat

4,60 €/Monat

40 l-Behälter 4-wöchentlich

2,30 €/Monat

2,25 €/Monat

60 l-Behälter 2-wöchentlich

6,20 €/Monat

6,10 €/Monat

60 l-Behälter 4-wöchentlich

3,10 €/Monat

3,00 €/Monat

80 l-Behälter 2-wöchentlich

7,75 €/Monat

7,55 €/Monat

80 l-Behälter 4-wöchentlich

3,90 €/Monat

3,70 €/Monat

120 l-Behälter 2-wöchentl.

10,85 €/Monat

10,50 €/Monat

120 l-Behälter 4-wöchentl.

5,45 €/Monat

5,10 €/Monat

240 l-Behälter 2-wöchentl.

21,65 €/Monat

20,90 €/Monat

240 l-Behälter 4-wöchentl.

10,80 €/Monat

10,05 €/Monat

240 l-Beh. *1)  2-wöchentl.

11,95 €/Monat

11,75 €/Monat

240 l-Beh. *1)  4-wöchentl.

6,00 €/Monat

5,80 €/Monat

240 l-Beh. Bedarfsleerung

10,85 €/Monat

10,45 €/Monat

240 l-Beh. *1) Bedarfsleerg.

6,00 €/Monat

5,60 €/Monat

1.100 l-Beh. 2-wöchentlich

98,10 €/Monat

93,85 €/Monat

1.100 l-Beh. *1) 2-wöchentl.

47,85 €/Monat

46,10 €/Monat

1.100 l-Beh. Bedarfsleerung

49,10 €/Monat

46,95 €/Monat

1.100 l-Beh. *1) Bedarfsl.

24,50 €/Monat

23,05 €/Monat

 

*1) nur für 240 l und 1.100 l-Behälter aus Gewerbeabfallbereich, die keine Zusatzleistungen z. B. für stofflich verwertbare Abfälle in Anspruch nehmen.

 

Die Gebührenanteile für die Transportwege sowie alle anderen Gebühren bleiben unverändert bestehen.

 

In § 2 Abs. 5 der Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt lautet der letzte Abschnitt des Absatzes jetzt wie folgt:

 

Das Zerlegen und/oder die Abholung von Möbeln aus der Wohnung sowie der Transport vom Abholort auf dem Grundstück bis zur Fahrbahnkante gem. § 13 Abs. 2 letzter Satz der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt stellen Zusatzleistungen dar und sind gesondert gebührenpflichtig. Die Leistungen werden nach Zeitaufwand für Mitarbeiter und Fahrzeug abgerechnet.

 

b)  Die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 15/0443 beschlossen.

 


Abstimmung:

Bei 41 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.