Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Zunächst weist Herr Broscheit auf eine Mitteilung der Kämmerei hin, nach der aufgrund eines im Jahre 1996 gefaßten Beschlusses der Stadtvertretung an den Tennisclub Friedrichsgabe e.V. für die Dauer von 5 Jahren keinerlei Investitionskostenzuschüsse zu gewähren sind.

 

Diese Frist ist mit dem Grundhaushalt 2001 abgelaufen; insofern steht einer heutigen Beschlußfassung durch den Ausschuß für junge Menschen nichts entgegen.

 

 

Nach einer kurzen Diskussion wird gemäß Beschlußvorschlag abgestimmt:

 

 

1.       Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

2.       Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

3.       Dem Verein wird für die Erneuerung des Tennishallenbodens und der Giebelwände in der Tennishalle mit Gesamtkosten in Höhe von 124.261,00 DM ein Zuschuß in Höhe von 25% = 31.065,25 DM für das Jahr 2001 in Aussicht gestellt.

 

4.       Eine endgültige Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Grundhaushalt 2001 getroffen.

 

 

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

 

 

Auszug Fachbereich 401 – Sport -