Sitzung: 03.12.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: B 15/0603
Beschluss
Gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger
Straße/Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger
Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg (Anlage 1 der Einladung) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Folgende
Varianten werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt:
Variante
1: der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 18.11.2015 (Anlage 2 der
Einladung),
Variante
2: die Nutzungen der beiden Baugebiete werden getauscht (MI im Baugebiet 2 und
WA im Baugebiet 1),
Variante
3: in beiden Baugebieten nur Wohnen,
Variante
4: in beiden Baugebieten nur Gewerbe.
Die
Begründung (Anlage 3 der Einladung) wird ebenfalls als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1,
4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 4 der Einladung durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.