Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger Straße/Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg (Anlage 1 der Einladung) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Folgende Varianten werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt:

Variante 1: der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 18.11.2015 (Anlage 2 der Einladung),

Variante 2: die Nutzungen der beiden Baugebiete werden getauscht (MI im Baugebiet 2 und WA im Baugebiet 1),

Variante 3: in beiden Baugebieten nur Wohnen,

Variante 4: in beiden Baugebieten nur Gewerbe.

 

Die Begründung (Anlage 3 der Einladung) wird ebenfalls als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 4 der Einladung durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.