Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Frau Rimka und Frau von Eschwege beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Lange beantragt für die SPD-Fraktion, den Punkt 8.7 der Textfestsetzungen ersatzlos zu streichen. Der Antrag wird mit 6 Stimmen gegen 5 Stimmen angenommen.

 

Herr Bassler bittet die Verwaltung um Mitteilung, wieviel Stellplätze im Planbereich theoretisch möglich sind.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:

 

a)    Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 173 West
- Nor­der­stedt -, Gebiet: “Südlich Rantzauer Forstweg”, südlich Rantzauer Forstweg, öst-lich Oadby-and-Wigston-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg (einschließlich der Straßen­flä­che) wird zur Kenntnis genommen.

b)    Das weitere Verfahren des Bebauungsplanes 173 West - Norderstedt - gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. d. F. vom 23.07.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 529), geändert durch Gesetz vom 18.03.1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 147), ist nach dem BauGB 1998 fortzuführen.

c)    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 West - Norderstedt -, Gebiet: “Südlich Rantzauer Forstweg”, südlich Rantzauer Forstweg, östlich Oadby-and-Wigston-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg (einschließlich der Straßenfläche) wird einschließlich der Be­gründung, Stand: 18.04.00 in der Fassung der Anlage 7 zur Vorlage Nr.: B 99/0362 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 - West - Norderstedt - sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu der öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderun­gen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3
i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

Der Punkt 8.7 der Textfestsetzungen ist ersatzlos zu streichen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder von der Beratung und Be­schlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69.A, AG NoMi