Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg"   , Gebiet: nördlich Glashütter Damm /grün Weg Kreuzweg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Einladung) und Teil B – Text (Anlage 3 der Einladung) in der Fassung vom 16.02.2016 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 16.02.2016 (Anlage 4 der Einladung) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

o   Mensch
Aussagen zu: Verkehrslärmschutz, Geruchsimmissionen aus Landwirtschaft, Erholungsraum

o   Tiere
Aussagen zu: Lebensraum Fauna

o   Pflanzen
Aussagen zu: Baumbestand, Landschaftsschutz, Ausgleichsmaßnahmen

o   Boden und Wasser
Aussagen zu: Grundwasserschutz, Gewässerschutz

o   Klima und Luft
Aussagen zu: CO2 Ausstoß

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                         Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·           strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm stammt aus 2012 mit Stand vom 16.1.2013

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                  Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                          Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne                                  Stand:  30.06.2015

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                          Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         - Energieversorgungskonzept Neubaugebiet B 282, IPP ESN Power Engineering GmbH, Rendsburg, 26.10.2015

·         - Grünplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 282 "Kreuzweg" Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob, Norderstedt, 18.12.2015

·         - Immissionsprognose zur Bestimmung der Immissionshäufigkeit im Bereich Kreuzweg/ Jägerlauf in Norderstedt, Ecoma, Kiel, 09.04.2009

·         - Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 282 "Kreuzweg" der Stadt Norderstedt, Ingenierubüro für Schallschutz Ibs, Mölln, 15.03.2011

·         - Schalltechnische Untersuchung des Sportplatzes an der Grundschule Harksheide-Süd am Glashütter Damm in Norderstedt, Ingenierubüro für Schallschutz Ibs, Mölln, 25.09.2009

·         - Verkehrsuntersuchung zum Entwicklungsvorhaben B-Plan Nr. 282 "Kreuzweg" in Norderstedt, SBI Ingenieure, Hamburg, Mai 2001

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.