Sitzung: 03.03.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 16/0061
Beschluss
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg"
, Gebiet: nördlich Glashütter Damm /grün Weg Kreuzweg Teil A –
Planzeichnung (Anlage 2 der Einladung) und Teil B – Text (Anlage 3 der
Einladung) in der Fassung vom 16.02.2016 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 16.02.2016 (Anlage 4 der Einladung) wird
gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" -, die Begründung sowie
folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
o Mensch
Aussagen zu: Verkehrslärmschutz, Geruchsimmissionen aus Landwirtschaft,
Erholungsraum
o Tiere
Aussagen zu: Lebensraum Fauna
o Pflanzen
Aussagen zu: Baumbestand, Landschaftsschutz, Ausgleichsmaßnahmen
o Boden und Wasser
Aussagen zu: Grundwasserschutz, Gewässerschutz
o Klima und Luft
Aussagen zu: CO2 Ausstoß
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Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
stammt aus 2012 mit Stand vom 16.1.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne Stand: 30.06.2015
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
- Energieversorgungskonzept Neubaugebiet B
282, IPP ESN Power Engineering GmbH, Rendsburg, 26.10.2015
·
- Grünplanerischer Fachbeitrag zum
Bebauungsplan Nr. 282 "Kreuzweg" Stadt Norderstedt,
Landschaftsplanung Jacob, Norderstedt, 18.12.2015
·
- Immissionsprognose zur Bestimmung der
Immissionshäufigkeit im Bereich Kreuzweg/ Jägerlauf in Norderstedt, Ecoma,
Kiel, 09.04.2009
·
- Schalltechnische Untersuchung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 282 "Kreuzweg" der Stadt
Norderstedt, Ingenierubüro für Schallschutz Ibs, Mölln, 15.03.2011
·
- Schalltechnische Untersuchung des
Sportplatzes an der Grundschule Harksheide-Süd am Glashütter Damm in
Norderstedt, Ingenierubüro für Schallschutz Ibs, Mölln, 25.09.2009
·
- Verkehrsuntersuchung zum
Entwicklungsvorhaben B-Plan Nr. 282 "Kreuzweg" in Norderstedt, SBI
Ingenieure, Hamburg, Mai 2001
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.