Beschlussvorschlag
Herr Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote wird als
Vertreter des Norderstedter Beteiligungsinteresses angewiesen, im Rahmen von
gesondert durchzuführenden Gesellschafterversammlungen der folgenden
städtischen Gesellschaften
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Bildung-Erziehung-Betreuung in Norderstedt GmbH
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“Das Haus im Park“ gGmbH
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Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
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Entwicklungs- und Grundstücksgesellschaft
Norderstedt mbH & Co. KG
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Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH
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Norderstedter Bildungsgesellschaft mbH
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wilhelm.tel GmbH
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Stadtpark Norderstedt GmbH
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Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH
an geeigneter Stelle in den Gesellschaftsverträgen
die nachstehende Bestimmung aufzunehmen:
„Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten
Gesamtbezüge der Gesellschaft im Sinne des § 285 Nummer 9 des Handelsgesetzbuches
(HGB) der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder anderer
Organe der Gesellschaft mit Ausnahme der Gesellschafterversammlung sind nach
Maßgabe des § 102 der Gemeindeordnung zu veröffentlichen, ferner unter
Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter
Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 Buchstabe a HGB; die
individualisierte Ausweisungspflicht gilt auch für:
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Leistungen,
die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind, und für deren Voraussetzungen,
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Leistungen,
die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der
Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder
zurückgestellten Betrag unter Angabe der vertraglich festgelegten Altersgrenze,
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während
des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
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Leistungen,
die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres
beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres
gewährt worden sind.“
Abstimmung:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.