Sitzung: 16.06.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 16/0206
Beschluss
Das Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das
Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 30.05.2016 in den
Anlagen 2 und 4 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Behandlung der Ergebnisse
der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 30.05.2016 (Anlage 2 und 4)
erfolgen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.