Sitzung: 02.02.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 17/0026
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 320 Norderstedt
„zwischen Ochsenzoller Straße und Achternfelde“, Gebiet: Flurstücke 351/45,
45/1, 45/12, 45/13, 45/14, 45/15, 45/16, 45/20, 45/21 und 45/22, Flur 17
der Gemarkung Garstedt sowie Abschnitte der Straßen Ochsenzoller Straße und
Achternfelde beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in Anlage 2 der Vorlage zur Einladung festgesetzt.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung
des Nahversorgungsbereichs Ochsenzoller Straße/Achternfelde mit Einzelhandels-
und Dienstleistungsangeboten sowie gastronomischen Nutzungen
- Sicherung
von Wohnbauflächen in zentraler Lage
- Sicherung
von mietpreisgebundenem, öffentlich gefördertem Wohnraum
- Sicherung
von erhaltenswerten Baum- und Alleen-Bestandes in der Ochsenzoller Straße
- Sicherung
der Verkehrsflächen für die Umgestaltung des Verkehrsknotens Ochsenzoller
Straße/Achternfelde/Tannenhofstraße/Birkenweg
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 320 Norderstedt "zwischen Ochsenzoller Straße und
Achternfelde", Gebiet: Flurstücke 351/45, 45/1, 45/12, 45/13, 45/14,
45/15, 45/16, 45/20, 45/21 und 45/22, Flur 17 der Gemarkung Garstedt sowie
Abschnitte der Straßen Ochsenzoller Straße und Achternfelde (Anlage 2) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept (Anlage 3 und 4) und eine Variante mit vier Geschossen werden
als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5
dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Enthaltungen einstimmig beschlossen.