Sitzung: 05.09.2017 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1
Vorlage: B 17/0255/1
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3
zur Vorlage B17/0255/1) werden
berücksichtigt
5.2, 9.6.1, 9.6.2
teilweise berücksichtigt
9.7.3, 9.9
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1.1, 2.1, 3.1, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1, 9.1,
9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.7.1, 9.7.2, 9.7.4, 9.7.5, 9.8, 9.10
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB
Es sind aus der Öffentlichkeit keine
Stellungnahme eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 110 Norderstedt, 21. Änderung "Alter Kirchenweg /
Stonsdorfer Weg", Gebiet: nördlich Heidestieg, östlich Uhlenkamp, südlich
Alter Kirchenweg und westlich Am Exerzierplatz sowie nördlich und westlich
Greifswalder Kehre, östlich Rathaustwiete und südlich Stonsdorfer Weg im
Ortsteil Harksheide bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4
zur Vorlage B17/0255/1) und dem
Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B17/0255/1) in der zuletzt geänderten
Fassung vom 17.02.2017, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 06.06.2017 (Anlage 6 zur Vorlage B17/0255/1) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 46;
Protokollberichtigung
vom 21.09.2017:
davon anwesend 41; Ja-Stimmen: 40; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0
Abstimmung:
Bei 40 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.