Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Helterhoff erläutert anhand einer Präsentation die Planungsziele und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 9. Änderung "Glashütter Markt zwischen Segeberger Chaussee und Mittelstraße", Gebiet: östlich Busbahnhof Glashütter Markt, südöstlich Segeberger Chaussee, nordwestlich Mittelstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 22.08.2017 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung von Baurechten für eine mehrgeschossige, geschlossene Bebauungsstruktur entlang der Segeberger Chaussee und Tangstedter Landstraße
  • Schaffung von Baurechten für eine Mischgebietsnutzung entlang der Segeberger Chaussee und Tangstedter Landstraße

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, damit mehrheitlich beschlossen.